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APOTHEKEN
- WELLNESS - FITNESS
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Vor einem
Jahr sind erstmals alle 2144 deutschen Krankenhäuser gesetzlich
verpflichtet, einen - alle zwei Jahre zu erneuernden - Qualitätsbericht zu
erstellen. 1908 Berichte sind jetzt hier im Internet
veröffentlicht.
Wer vor
Behandlungen oder Operationen steht, kann sich jetzt
hier
im
Internet über das Krankenhaus seiner Wahl nach speziellen
Leistungsangeboten sowie ärztlichen und pflegerischen Qualifikationen
informieren. Ab sofort bekommt man von 89 Prozent aller deutschen
Krankenhäuser alle Einzelheiten, teilt das Bundesgesundheitsministerium
mit.
Fachministerin
Ulla Schmidt sprach von notwendiger «Bürgerfreundlichkeit. Wir gehen mit
großen Schritten den Weg zur notwendigen Qualitätsverbesserung und hin zu
mehr Transparenz im deutschen Gesundheitswesen - alles im Interesse der
Patientinnen und Patienten.»
Angenommen eine Gallenblasen-Operation
steht an, informiert der Bericht, wie häufig das Krankenhaus diese
Operation durchführt und welche Methoden es anwendet. Darüber hinaus kann
man erfahren, ob ambulante Operationen durchgeführt werden und ob das
Krankenhaus an Programmen für chronische Krankheiten (DMP) teilnimmt.
Konkrete Ansprechpartner vor Ort sollen bei Bedarf weitere und schnelle
Antworten liefern.
Wieder
mehr Brechdurchfälle durch Noroviren
Noroviren verursachen
Erbrechen und starke Durchfälle. Dies führt zu einem erheblichen
Flüssigkeitsverlust und Schwankungen im Elektrolythaushalt. Zum Durchfall
kommt ein starkes Krankheitsgefühl mit Übelkeit, Kopfschmerzen und
Mattigkeit dazu. Die Symptome entwickeln sich innerhalb weniger Stunden
und sind kurz und heftig.
Erbrechen kommt bei mehr
als 50 Prozent der Patienten vor, wobei Jugendliche mehr an Erbrechen,
Erwachsene mehr an Durchfall leiden. Auch nach dem Abklingen kann das
Virus noch 48 Stunden übertragen werden und der Patient kann noch weitere
6 bis 14 Tage Viren ausscheiden. Als Hygienemaßnahme
sollten besonders in Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch im
privaten Haushalt grundsätzlich Handschuhe, Mundschutz und
Desinfektionsmittel benutzt werden. Auf Sauberkeit muss immer geachtet
werden. Gerade nach dem Toilettengang.
Die Hände werden mit einem
Desinfektionsmittel eingerieben und feucht gehalten. Das
Desinfektionsmittel muss nach Herstellerangaben gegen Polio- und / oder
gegen Adenoviren wirken (meist ethanolische, nicht isopropanolische
Lösungen). Die hierfür vorgeschriebene Einwirkzeit liegt meist bei 1-3
Minuten.
Die Zahl
der von Noroviren ausgelösten Brechdurchfälle wird in diesem Winter nach
Expertenansicht zunehmen. "Es muss mit einem Rekordstand an Viren
gerechnet werden", sagen deutsche Mediziner.
Kennzeichen
einer solchen Infektion sind Brechdurchfall und Magenkrämpfe, die meist
ohne Fieber auftreten. Einen zuverlässigen Schutz vor einer Ansteckung mit
Noroviren gebe es nicht. Für ältere und geschwächte Menschen können die
Viren lebensgefährlich werden.
Noroviren
verbreiteten sich über eine Tröpfcheninfektion: Das Virus wird zum
Beispiel über kontaminierte Hände oder auch Lebensmittel übertrage. Neben
Magen- und Darmproblemen können auch Kopfschmerzen, Glieder- und
Halsschmerzen zu den Symptomen gehören. Das Virus selbst kann nicht
behandelt werden. Man ist laut Expertenauskunft dem Virus recht hilflos
ausgeliefert und kann höchstens den Flüssigkeitsverlust ersetzen oder
Salze zuführen. Eine Vorsichtsmaßnahme kann es sein, immer die Hände zu
desinfizieren.
Während
gesunde Menschen die Noroviren gewöhnlich leicht verkraften, kann die
Krankheit für ältere und geschwächte Menschen sogar tödlich enden, etwa
durch ein Austrocknen des Körpers. Besonders gefährdet sind große
Einrichtungen wie Altenheime, Kindergärten und Schulen.
Reiseapotheke
gehört ins Urlaubsgepäck
Nach
Empfehlungen von Ärzten und Apothekern sollte die Reiseapotheke im Urlaub
nicht fehlen. In diese gehören Medikamente, die man regelmäßig einnimmt,
sowie Sonnenschutz, Insektenschutz, Verbandmaterialien (Mullbinden,
Pflaster), Fieberthermometer (bruchsicher). Kleine Schere,
Splitterpinzette, Zeckenzange, Einmal-Handschuhe.
Ferner
sollten in der Reisepotheke nichrt fehlen: Medikamente gegen Fieber,
Schmerzen, (Übelkeit, Erbrechen), Reisekrankheit (Durchfall,
Magenbeschwerden, Verstopfung), Erkältung mit Husten, Schnupfen,
Halsschmerzen, Augenreizungen, Ohrenschmerzen, Allergische Hautreaktionen,
Scheidenpilz - Infektionen, Mittel für Wundbehandlung
(Desinfektionsmittel, Brand- und Wundgel), Verstauchungen (Zerrungen) und
Verletzungen. Bei Reisen in tropische Länder ggf. Malariamittel
(Prophylaxe: in der Regel Behandlungsbeginn vor Reiseantritt) und steriles
Spritzmaterial.
Medikamente
im Ausland heissen oft anders als in Deutschland oder sind gar nicht
erhältlich. Auch ist besonders im außereuropäischen Ausland die Gefahr
groß, dass Patienten an gefälschte Arzneimittel geraten, betont der
Landesapothekerverband Baden-Württemberg: In die Reiseapotheke gehören nur
bekannte und bewährte Mittel. Mitgenommene Medikamente sollten auf das
Urlaubsland, die Art der Reise und auf die individuellen Bedürfnisse
abgestimmt sein
Arztkostenerstattung
über Grenzen hinweg fraglich
Mehrfach
hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Kassen die Arzt-
und Krankenhauskosten, die im EU-Ausland entstanden sind, erstatten müssen
- auch bei geplanten Behandlungen wie Zahnersatz oder Kuren. Wer im Urlaub
in einem anderen EU-Land krank wird, hat Anspruch auf Kostenerstattung
durch seine Krankenkasse. So steht dies in einer EU-Verordnung aus dem
Jahre 1971.
Aber, wie
das Europäische Verbraucherzentrum "Euro-Info" in Kehl oft
erfährt, müssen Urlaubsreisende immer wieder erleben, dass Ärzte und
Krankenhäuser die Versicherungskarte erst gar nicht anerkennen und
Vorauszahlung fordern. In manchen Ländern, etwa in Österreich und der
Schweiz, gelten dann die oft weit höheren Tarife für Privatpatienten..
Erstattet werden jedoch nur die Vertragssätze, wie ein Sprecher der AOK
mitteilt.
Patienten
müssten in solchen Fällen daher mit einem oft erklecklichen Eigenanteil
rechnen. Die deutschen Krankenkassen und der Bund der Versicherten
empfehlen daher bei Reisen ins Ausland grundsätzlich den Abschluss einer
privaten Reiseversicherung. - zumal die gesetzlichen Krankenversicherungen
den Rücktransport von Kranken meist nicht übernehmen.
Klinikführer
bietet Qualitätsüberblick
Die
Techniker Krankenkasse (TK) stellt erstmalig in Deutschland einen
Klinikführer
im Internet zur Verfügung, der
sämtliche Qualitätsberichte der rund 2.000 deutschen Krankenhäuser
laienverständlich erläutert und zugleich die Erfahrungen aus über 50.000
Patientenfragebögen online verfügbar macht.
Mit dem
Klinikführer fügt die TK eine Perspektive hinzu, die für Verbraucher
hilfreich ist, nämlich die Erfahrungen anderer Patienten. In einer großen
Anschreibeaktion hatte sich die TK im vergangenen Jahr an 107.000
Versicherte gewandt, die sich kurz zuvor in einem Krankenhaus einer von 20
Metropolregionen stationär hatten behandeln lassen. Rund jeder zweite (52
Prozent) Angeschriebene beantwortete die 41 Fragen zu insgesamt fünf
Themenbereichen - vom Behandlungserfolg über die Zuwendung und Pflege
durch das Personal bis zur allgemeinen Zufriedenheit mit dem
Krankenhaus.
80 Prozent
der Befragten würden bei der Wahl ihres Krankenhause gerne auf die
bisherigen Erfahrungen anderer Patienten zurückgreifen können. Auf
der
Webseite
der Techniker Krankenkasse ist dies
jetzt möglich. Nach Krankheit und Region gegliedert, kann der Suchende auf
der Website eine passende Klinik in seiner Nähe finden.
Alle
Rückläufer wurden von einem wissenschaftlichen Institut ausgewertet und
führten zu einer detaillierten Bewertung von 200 deutschen Krankenhäusern.
Ausgedruckt hat jeder einzelne Krankenhausbericht eine Stärke von rund 50
DIN-A4-Seiten. Patienten brauchen sich aber nicht die Mühe zu machen, sich
durch jeden einzelnen Bericht durchzuarbeiten. Sie erhalten die
Möglichkeit, Krankenhäuser mit der
Suchmaschine
nach ihrem Bedarf gezielt zu suchen,
ausführliche Informationen abzurufen und diese gezielt auf Stärken und
Schwächen abzuklopfen.
Bundesweit
Pflegeeinrichtungen finden
Der
AOK-Bundesverband hat einen
Pflegenavigator entwickelt,
der im Internet bundesweit über Pflegeeinrichtungen informiert. Angehörige
von pflegebedürftigen Menschen, aber auch Ärzte können sich darin gezielt
über Einrichtungen zur vollstationären Pflege, zur Kurzzeit- sowie der
Tages- und Nachtpflege informieren.
Die Suche
ist gezielt nach Postleitzahlbezirken, aber auch nach der Art der
Pflegeeinrichtung und ihrer Qualifikation möglich. Ferner bietet der
Dienst Informationen über die Preise. Weitere Informationen
hier..
Arzneimittel
ohne Zuzahlung finden
In nur
einem halben Jahr hat sich die Zahl der Arzneimittel, die ohne Zuzahlung
zu haben sind, fast vervierfacht. Aktuell können die Versicherten bei 8012
Präparaten auf die gesetzliche Zuzahlung verzichten. Dies zeigt, dass der
Vorschlag des BKK Bundesverbandes, den Preiswettbewerb bei Arzneimitteln
dadurch zu beleben, dass besonders günstige Produkte ohne Zuzahlung
angeboten werden können, sich als Erfolgsgeschichte
erweist.
"Mit dem
wachsenden Angebot zuzahlungsfreier Präparate, gerade für häufig
verschriebene Arzneimittel wie Cholesterinsenker, Präparate gegen
Bluthochdruck oder Magenübersäuerung, steigt auch die Nachfrage der
Patienten. Wie interessiert Versicherte an diesen Medikamenten sind,
zeigen auch die Zugriffsdaten auf die BKK-Suchfunktion: Allein im Dezember
haben rund 104.000 Benutzer gezielt nach zuzahlungsfreien Medikamenten
gesucht", berichtet Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des BKK
Bundesverbandes.
Seit dem
Inkrafttreten des Arzneimittel-Sparpaketes hat sich die Zahl der
Hersteller, die ihre Preise entsprechend angepasst haben, mehr als
verdoppelt. Aktuell bieten 104 Hersteller zuzahlungsbefreite Präparate aus
152 Wirkstoffgruppen an. Rund ein Drittel dieser Hersteller, insbesondere
kleine und mittelständische Firmen, haben ihre Preise so gestaltet, dass
Patienten bei mehr als 80 Prozent ihres Sortiments aus den befreiten
Gruppen von der Zuzahlungsbefreiung profitieren können.
Komfortable
Suche nach zuzahlungsfreiem Medikament
Welche
Arzneimittel zuzahlungsfrei zu haben sind, ist schnell und
aktuell
hier
im
Internet zu finden. Gibt man in der Suchmaske den Arzneimittelnamen ein,
sieht man sofort, ob das eingegebene Medikament von der gesetzlichen
Zuzahlung befreit ist oder nicht.
Ein
weiterer Service: Falls ein Medikament (noch) nicht von der Zuzahlung
befreit ist, es jedoch zuzahlungsfreie Medikamente mit identischer
Wirkstoffzusammensetzung gibt, können diese Produkte mit Detailangaben
ausgedruckt werden. Damit kann der Patient dann mit seinem Arzt klären, ob
aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf ein zuzahlungsfreies
Arzneimittel möglich ist.
Die
Suchfunktion ersetzt keinesfalls die ärztliche Beratung. Sie kann jedoch
den Versicherten helfen, sich über preiswerte Arzneimittel zu informieren
und damit bares Geld zu sparen. Die Suchfunktion des BKK
Bundesverbandes ist bislang einzigartig. Die Liste der zuzahlungsfreien
Arzneimittel ist ein flexibles Verzeichnis. Auf Basis der Preismeldungen
der pharmazeutischen Hersteller jeweils zum 1. und 15. eines Monats wird
die Internet-Suchfunktion vom BKK Bundesverband 14-tägig
aktualisiert.
Über
Risiken durch Medizinprodukte informiert das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jetzt im Internet. Zugleich gibt
es Informationen zur Beseitigung, Verringerung oder Verhinderung des
Wiederauftretens der Risiken, teilt das Institut in Bonn
mit.
Hier
werden Informationen von Herstellern,
Empfehlungen des BfArM und die Ergebnisse der von der Behörde
durchgeführten wissenschaftlichen Aufarbeitung von Risikobewertungen
veröffentlicht.
HINWEIS:
Die Produktlinks und die Preise einzelner Produkte können sich in
seltenen Fällen und saisonbedingt zwischen den Aktualisierungsphasen der
Portalseiten dieser Onlinemesse ändern. Den aktuellen Preis finden
Sie im jeweiligen Online-Shop über die Links und Banner in den
Produkt-Details des Artikels.
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