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APOTHEKEN - WELLNESS - FITNESS
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Vor einem Jahr sind erstmals alle 2144 deutschen Krankenhäuser gesetzlich
verpflichtet, einen - alle zwei Jahre zu erneuernden - Qualitätsbericht zu
erstellen. 1908 Berichte sind jetzt hier im Internet
veröffentlicht.
Wer vor
Behandlungen oder Operationen steht, kann sich jetzt
hier
im Internet über das Krankenhaus seiner Wahl
nach speziellen Leistungsangeboten sowie ärztlichen und pflegerischen
Qualifikationen informieren. Ab sofort bekommt man von 89 Prozent aller
deutschen Krankenhäuser alle Einzelheiten, teilt das
Bundesgesundheitsministerium mit.
Fachministerin
Ulla Schmidt sprach von notwendiger «Bürgerfreundlichkeit. Wir gehen mit
großen Schritten den Weg zur notwendigen Qualitätsverbesserung und hin zu
mehr Transparenz im deutschen Gesundheitswesen - alles im Interesse der
Patientinnen und Patienten.»
Angenommen eine Gallenblasen-Operation
steht an, informiert der Bericht, wie häufig das Krankenhaus diese
Operation durchführt und welche Methoden es anwendet. Darüber hinaus kann
man erfahren, ob ambulante Operationen durchgeführt werden und ob das
Krankenhaus an Programmen für chronische Krankheiten (DMP) teilnimmt.
Konkrete Ansprechpartner vor Ort sollen bei Bedarf weitere und schnelle
Antworten liefern.
Wieder
mehr Brechdurchfälle durch Noroviren
Noroviren
verursachen Erbrechen und starke Durchfälle.
Dies führt zu einem erheblichen Flüssigkeitsverlust
und Schwankungen im Elektrolythaushalt.
Zum Durchfall kommt ein starkes Krankheitsgefühl
mit Übelkeit, Kopfschmerzen und Mattigkeit
dazu. Die Symptome entwickeln sich innerhalb
weniger Stunden und sind kurz und heftig.
Erbrechen
kommt bei mehr als 50 Prozent der Patienten
vor, wobei Jugendliche mehr an Erbrechen,
Erwachsene mehr an Durchfall leiden.
Auch nach dem Abklingen kann das Virus
noch 48 Stunden übertragen werden und
der Patient kann noch weitere 6 bis
14 Tage Viren ausscheiden. Als Hygienemaßnahme
sollten besonders in Gemeinschaftseinrichtungen,
aber auch im privaten Haushalt grundsätzlich
Handschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel
benutzt werden. Auf Sauberkeit muss
immer geachtet werden. Gerade nach dem
Toilettengang.
Die
Hände werden mit einem Desinfektionsmittel
eingerieben und feucht gehalten. Das
Desinfektionsmittel muss nach Herstellerangaben
gegen Polio- und / oder gegen Adenoviren
wirken (meist ethanolische, nicht isopropanolische
Lösungen). Die hierfür vorgeschriebene
Einwirkzeit liegt meist bei 1-3 Minuten.
Die Zahl der von Noroviren ausgelösten Brechdurchfälle wird in diesem Winter nach Expertenansicht zunehmen. "Es muss mit einem Rekordstand an Viren gerechnet werden", sagen
deutsche Mediziner.
Kennzeichen einer solchen Infektion sind Brechdurchfall und Magenkrämpfe, die meist ohne Fieber auftreten. Einen zuverlässigen Schutz vor einer Ansteckung mit Noroviren gebe es nicht. Für ältere und geschwächte Menschen können die Viren lebensgefährlich werden.
Noroviren verbreiteten sich über eine Tröpfcheninfektion: Das Virus wird zum Beispiel über kontaminierte Hände oder auch Lebensmittel übertrage.
Neben Magen- und Darmproblemen können auch Kopfschmerzen, Glieder- und Halsschmerzen zu den Symptomen gehören.
Das Virus selbst kann nicht behandelt werden. Man ist laut Expertenauskunft
dem Virus recht hilflos ausgeliefert
und kann höchstens den Flüssigkeitsverlust ersetzen oder Salze zuführen.
Eine Vorsichtsmaßnahme kann es sein, immer die Hände zu desinfizieren.
Während gesunde Menschen die Noroviren gewöhnlich leicht verkraften, kann die Krankheit für ältere und geschwächte Menschen sogar tödlich enden, etwa durch ein Austrocknen des Körpers.
Besonders gefährdet sind große Einrichtungen wie Altenheime, Kindergärten und Schulen.

Reiseapotheke
gehört ins Urlaubsgepäck
Nach Empfehlungen von Ärzten und
Apothekern sollte die Reiseapotheke im Urlaub nicht fehlen. In diese gehören
Medikamente, die man regelmäßig einnimmt, sowie Sonnenschutz, Insektenschutz,
Verbandmaterialien (Mullbinden, Pflaster), Fieberthermometer (bruchsicher).
Kleine Schere, Splitterpinzette, Zeckenzange, Einmal-Handschuhe.
Ferner
sollten in der Reisepotheke nichrt fehlen:
Medikamente gegen
Fieber, Schmerzen, (Übelkeit, Erbrechen), Reisekrankheit (Durchfall,
Magenbeschwerden, Verstopfung), Erkältung mit Husten, Schnupfen, Halsschmerzen,
Augenreizungen, Ohrenschmerzen, Allergische Hautreaktionen,
Scheidenpilz - Infektionen, Mittel für Wundbehandlung (Desinfektionsmittel, Brand-
und Wundgel), Verstauchungen (Zerrungen) und Verletzungen. Bei Reisen in
tropische Länder ggf. Malariamittel (Prophylaxe: in der Regel Behandlungsbeginn
vor Reiseantritt) und steriles Spritzmaterial.
Medikamente im
Ausland heissen oft anders als in Deutschland oder sind gar nicht erhältlich. Auch ist
besonders im außereuropäischen Ausland die Gefahr groß, dass Patienten an
gefälschte Arzneimittel geraten, betont der Landesapothekerverband
Baden-Württemberg: In die
Reiseapotheke gehören nur bekannte und bewährte Mittel. Mitgenommene Medikamente sollten auf das
Urlaubsland, die Art der Reise und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt
sein

Arztkostenerstattung über Grenzen hinweg
fraglich
Mehrfach
hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)
entschieden, dass Kassen die Arzt- und Krankenhauskosten, die im
EU-Ausland entstanden sind, erstatten müssen - auch bei geplanten Behandlungen
wie Zahnersatz oder Kuren. Wer im Urlaub in einem anderen EU-Land krank
wird, hat Anspruch auf Kostenerstattung durch seine Krankenkasse. So steht dies
in einer EU-Verordnung aus dem Jahre 1971.
Aber,
wie das Europäische Verbraucherzentrum "Euro-Info" in Kehl oft
erfährt, müssen
Urlaubsreisende immer wieder erleben, dass Ärzte und Krankenhäuser die
Versicherungskarte erst gar nicht anerkennen und Vorauszahlung fordern. In manchen Ländern,
etwa in Österreich und der Schweiz, gelten dann die oft weit höheren Tarife für Privatpatienten.. Erstattet werden jedoch nur die
Vertragssätze, wie ein Sprecher der AOK mitteilt.
Patienten müssten
in solchen Fällen daher mit einem oft erklecklichen Eigenanteil rechnen. Die deutschen Krankenkassen und der Bund
der Versicherten empfehlen daher bei Reisen ins Ausland grundsätzlich den
Abschluss einer privaten Reiseversicherung. - zumal die gesetzlichen
Krankenversicherungen den Rücktransport von Kranken meist nicht übernehmen.
Klinikführer bietet Qualitätsüberblick
Die
Techniker Krankenkasse (TK) stellt erstmalig in Deutschland einen Klinikführer im Internet zur Verfügung, der
sämtliche Qualitätsberichte der rund 2.000 deutschen Krankenhäuser
laienverständlich erläutert und zugleich die Erfahrungen aus über 50.000
Patientenfragebögen online verfügbar macht.
Mit dem Klinikführer fügt
die TK eine Perspektive hinzu, die für Verbraucher hilfreich ist, nämlich die
Erfahrungen anderer Patienten. In einer großen Anschreibeaktion
hatte sich die TK im vergangenen Jahr an 107.000 Versicherte gewandt, die sich
kurz zuvor in einem Krankenhaus einer von 20 Metropolregionen stationär hatten
behandeln lassen. Rund jeder zweite (52 Prozent) Angeschriebene beantwortete die 41 Fragen zu insgesamt fünf Themenbereichen - vom
Behandlungserfolg über die Zuwendung und Pflege durch das Personal bis zur
allgemeinen Zufriedenheit mit dem Krankenhaus.
80 Prozent der Befragten würden bei der Wahl ihres
Krankenhause gerne auf die bisherigen Erfahrungen anderer Patienten
zurückgreifen können. Auf der Webseite der Techniker Krankenkasse ist dies jetzt
möglich. Nach Krankheit und Region gegliedert, kann der Suchende auf der Website
eine passende Klinik in seiner Nähe finden.
Alle Rückläufer wurden von einem
wissenschaftlichen Institut ausgewertet und führten zu einer detaillierten
Bewertung von 200 deutschen Krankenhäusern. Ausgedruckt hat jeder einzelne
Krankenhausbericht eine Stärke von rund 50 DIN-A4-Seiten. Patienten brauchen
sich aber nicht die Mühe zu machen, sich durch jeden einzelnen Bericht
durchzuarbeiten. Sie erhalten die Möglichkeit, Krankenhäuser mit der
Suchmaschine nach ihrem Bedarf gezielt zu suchen, ausführliche Informationen
abzurufen und diese gezielt auf Stärken und Schwächen abzuklopfen.
Bundesweit
Pflegeeinrichtungen finden
Der AOK-Bundesverband hat
einen Pflegenavigator entwickelt, der im Internet bundesweit über
Pflegeeinrichtungen informiert. Angehörige von pflegebedürftigen Menschen, aber
auch Ärzte können sich darin gezielt über Einrichtungen zur vollstationären
Pflege, zur Kurzzeit- sowie der Tages- und Nachtpflege informieren.
Die Suche
ist gezielt nach Postleitzahlbezirken, aber auch nach der Art der
Pflegeeinrichtung und ihrer Qualifikation möglich. Ferner bietet der Dienst
Informationen über die Preise. Weitere Informationen hier..
Arzneimittel ohne Zuzahlung
finden
In nur einem halben Jahr hat sich die
Zahl der Arzneimittel, die ohne Zuzahlung zu haben sind, fast vervierfacht.
Aktuell können die Versicherten bei 8012 Präparaten auf die gesetzliche
Zuzahlung verzichten. Dies zeigt, dass der Vorschlag des BKK Bundesverbandes,
den Preiswettbewerb bei Arzneimitteln dadurch zu beleben, dass besonders
günstige Produkte ohne Zuzahlung angeboten werden können, sich als
Erfolgsgeschichte erweist.
"Mit dem wachsenden Angebot zuzahlungsfreier
Präparate, gerade für häufig verschriebene Arzneimittel wie Cholesterinsenker,
Präparate gegen Bluthochdruck oder Magenübersäuerung, steigt auch die Nachfrage
der Patienten. Wie interessiert Versicherte an diesen Medikamenten sind, zeigen
auch die Zugriffsdaten auf die BKK-Suchfunktion: Allein im Dezember haben rund
104.000 Benutzer gezielt nach zuzahlungsfreien Medikamenten gesucht", berichtet
Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des BKK Bundesverbandes.
Seit dem
Inkrafttreten des Arzneimittel-Sparpaketes hat sich die Zahl der Hersteller, die
ihre Preise entsprechend angepasst haben, mehr als verdoppelt. Aktuell bieten
104 Hersteller zuzahlungsbefreite Präparate aus 152 Wirkstoffgruppen an. Rund
ein Drittel dieser Hersteller, insbesondere kleine und mittelständische Firmen,
haben ihre Preise so gestaltet, dass Patienten bei mehr als 80 Prozent ihres
Sortiments aus den befreiten Gruppen von der Zuzahlungsbefreiung profitieren
können.
Komfortable Suche nach zuzahlungsfreiem Medikament
Welche Arzneimittel
zuzahlungsfrei zu haben sind, ist schnell und aktuell hier
im Internet zu finden. Gibt man in der Suchmaske den
Arzneimittelnamen ein, sieht man sofort, ob das eingegebene Medikament von der
gesetzlichen Zuzahlung befreit ist oder nicht.
Ein weiterer Service: Falls ein
Medikament (noch) nicht von der Zuzahlung befreit ist, es jedoch zuzahlungsfreie
Medikamente mit identischer Wirkstoffzusammensetzung gibt, können diese Produkte
mit Detailangaben ausgedruckt werden. Damit kann der Patient dann mit seinem
Arzt klären, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf ein zuzahlungsfreies
Arzneimittel möglich ist.
Die Suchfunktion ersetzt keinesfalls die ärztliche
Beratung. Sie kann jedoch den Versicherten helfen, sich über preiswerte
Arzneimittel zu informieren und damit bares Geld zu sparen. Die Suchfunktion des
BKK Bundesverbandes ist bislang einzigartig. Die Liste der zuzahlungsfreien
Arzneimittel ist ein flexibles Verzeichnis. Auf Basis der Preismeldungen der
pharmazeutischen Hersteller jeweils zum 1. und 15. eines Monats wird die
Internet-Suchfunktion vom BKK Bundesverband 14-tägig aktualisiert.

Über
Risiken durch Medizinprodukte informiert das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jetzt im Internet. Zugleich
gibt es Informationen zur Beseitigung, Verringerung oder Verhinderung
des Wiederauftretens der Risiken, teilt das Institut in Bonn
mit.
Hier
werden Informationen von
Herstellern, Empfehlungen des BfArM und die Ergebnisse der von der
Behörde durchgeführten wissenschaftlichen Aufarbeitung von
Risikobewertungen veröffentlicht.
HINWEIS:
Die Produktlinks und die Preise
einzelner Produkte können sich in seltenen
Fällen und saisonbedingt zwischen den
Aktualisierungsphasen der Portalseiten
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Preis finden Sie im jeweiligen Online-Shop
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