AUTOS -
NEUWAGEN - AUTOMÄRKTE
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Der
„Rohstoff“ für die Arbeit von EurotaxSchwacke sind Daten rund um das
Automobil. In einer langen Prozesskette werden diese „veredelt“ zu
Managementsystemen, Bewertungs- und Restwertprognoseprogrammen oder
Marktanalysen. Dabei werden immer mehr Daten auf die unterschiedlichen
Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten. 1957 registrierte die erste Ausgabe
der SchwackeListe auf einem Blatt rund 40 Autos. Heute umfasst die
Datenbank rund 28.000 PKW-Typen, Geländewagen-Typen und Transporter-Typen
sowie zehn Millionen Serienmerkmale und Sonderausstattungs - Merkmale. Zur
Online-Fahrzeugbewertung
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Schnelle Schadenregulierung im Web
Im neuen Service-Center der Autoversicherer erhalten Autofahrer wichtige Informationen zur Schadenregulierung nach Unfällen im In- und Ausland. Die Website des Zentralrufs der Autoversicherer bietet viele nützliche Tipps und Downloads, wie z. B. den EU-Unfallbericht für die nächste Urlaubsreise und praktische Checklisten für das richtige Verhalten am Unfallort.
Nach dem ersten Schreck bei einem Autounfall ist die unkomplizierte Schadenregulierung oft das wichtigste Anliegen der Unfallbeteiligten. Deshalb gibt es unter Zentralruf die Möglichkeit, die Anfrage zur gegnerischen Versicherung direkt online zu stellen. Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt auch telefonisch unter 0180 - 25 0 26 (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz) rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr die gegnerische Versicherung.
Im Infocenter können verschiedene Formulare und Broschüren rund um die Themen Auto, Panne und Unfall kostenfrei bestellt werden, für Fahrlehrer stehen kostenlose Informationsmaterialien für den Unterricht zur Verfügung. Das
neue Service-Center vereint Dienste der Autoversicherer
Neben dem Zentralruf ist auch der Notruf der Autoversicherer präsent, der die Notrufsäulen an deutschen Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie den kostenlosen Handy-Notruf 0800 NOTFON D (0800 - 668366 3) betreut. Mit der praktischen SMS-Funktion wird nach Angabe der eigenen Handynummer die Nummer des Handy-Notrufs 0800 NOTFON D kostenlos direkt aufs eigene Handy geschickt. So ist 0800 NOTFON D im Notfall immer dabei.
Im Typklassenverzeichnis der Autoversicherer kann nachgeschaut werden, in welche Typklasse der Kraftfahrzeughaftpflicht- und der Fahrzeugversicherung das Fahrzeug eingestuft wird.
>> Zentralruf
Atlas-Leasing kooperiert mit Autorola
Die Online-Auktionsplattform Autorola
bietet attraktive Leasingrückläufer von ATLAS AUTO-LEASING an.
Seit Jahren vermarktet ATLAS AUTO-LEASING ihre Leasingrückläufer in elektronischen Börsen. Ab sofort werden in Spezial-Auktionen Leasingrückläufer von ATLAS AUTO-LEASING den registrierten Autorola-Händlern deutschland- und europaweit angeboten.
Bei den Gebrauchtwagen handelt es sich um Rückläufer aus abgelaufenen Leasingverträgen. Angeboten werden hochwertige deutsche Fabrikate wie unter anderem Mercedes Benz, BMW und Opel.
Mit Autorola hat ATLAS einen wichtigen Partner für ihren Re-Marketing-Kreislauf gefunden. Dazu Rainer Krösing, Geschäftsführer Autorola GmbH: „ATLAS AUTO-LEASING profitiert von unserer Kompetenz Auktionen professionell zu managen: Mit der Möglichkeit der zuverlässigen Vermarktung an bis zu 45.000 Händler in Europa und der Dokumentation von Leistungskennziffern der Auktionen (z.B. Gebotsanzahl, erzielbare Preise) bieten wir einen echten Wettbewerbsvorteil."
Für die Zusammenarbeit überzeugte Autorola mit ihren 45.000 europaweit zugelassenen Händlern, dem seriösen Abwicklungssystem sowie durch Zusatzleistungen, wie die komplette Abwicklung des Zahlungshandlings.
ATLAS AUTO-LEASING engagiert sich seit über 35 Jahren in den Bereichen Full-Service-Leasing, Finance-Leasing und Fuhrparkmanagement bundes- und europaweit für die optimale Mobilität von Unternehmen. Heute betreuen 30 Mitarbeiter rund 8.000 Fahrzeuge. Mit über 400 Firmenkunden hat sich ATLAS als Spezialist für kleinere und mittlere Flotten etabliert, mit denen seine innovativen Dienstleistungskonzepte konsequent weiterentwickelt werden.
Autorola mit Sitz in Hamburg ist Anbieter von professionellen Autoauktionen zwischen Autokäufern und Autoverkäufern. Rund 18.000 geprüfte Händler in Deutschland und 45.000 Händler in Europa verlassen sich inzwischen auf das umfassende Angebot des Unternehmens und nutzen die Vorteile eines sicheren und schnellen Online-Autohandels.
Unterstützt werden sie dabei von einem professionellen Service Team, das ihnen während und nach der Auktion beratend zur Seite steht. Autorola ist eine 100-prozentige Tochter der dänischen Autocom A/S, die 1996 von den Brüdern Peter und Martin Grøftehauge gegründet wurde. Mit rund 140.000 Auktionen pro Jahr und sechzehn Ländervertretungen ist das Unternehmen Marktführer in Europa.
>>
Autorola

Alte Kindersitze sind
jetzt verboten
Seit wenigen
Jahren dürfen in ganz Europa nur noch Kindersitze verwendet werden, die der Prüfnorm ECE-R 44/03 oder ECE-R 44/04 entsprechen. Darauf weist die Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.
Nach welcher Norm das Kinderschutzsystem getestet wurde, steht auf einem kleinen weißen oder orangefarbenen Label, das an jedem Kindersitz angebracht ist. Die darauf befindliche Prüfnummer, die unterhalb des schwarz umkreisten Buchstaben "E" steht, muss mit "03" oder "04" beginnen. Ältere Kindersitze, die lediglich eine Zulassung nach ECE-R 44/01 oder 02 besitzen, haben damit ausgedient und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Unfalluntersuchungen belegen, dass ungesicherte Kinder im Auto gegenüber Gesicherten bei einem Autounfall ein sieben mal höheres Risiko haben, schwere oder gar tödliche Verletzungen zu erleiden. Obwohl es schon lange eine Sicherungspflicht für Kinder im Auto gibt, wird der Nachwuchs oft falsch oder manchmal überhaupt nicht gesichert.
Beobachtungen und Befragungen belegen, dass immer noch zwei Drittel aller Kinder im Auto nicht richtig gesichert sind.
Deshalb hat die UDV die Broschüre "Kinder sichern im Auto - Ratschläge - Tipps - ISOFIX" entwickelt und jetzt ganz aktuell in einer neuen Auflage vorgestellt. Auf 42 Seiten wird nahezu jede denkbare Frage zum Thema "Schutz von Kindern im Auto" erläutert. Es gibt Informationen zur gesetzlichen Sicherungspflicht, zur Auswahl und Kauf des richtigen Kindersitzes, zur Sicherung in Wohnmobilen, Bussen oder Taxen, zur Fahrt in den Urlaub oder zu Komfortaspekten beziehungsweise speziellem Kindersitzzubehör.
Die Broschüre steht hier
im Internet zum Download bereit.

Rußfilter kostenlos austauschen
Die Besitzer von Dieselfahrzeugen mit unwirksamen Rußpartikelfiltern können diese ab sofort kostenlos austauschen lassen. Dies vereinbarte am 28.
November 2007 das Bundesumweltministerium mit Verbänden der Wirtschaft.
Betroffen sind nach Angaben des
Ministeriums rund 40.000 Fahrzeuge. Die Halter sollen sich an dieselbe Werkstatt wenden, in der ihr bisheriger Filter installiert wurde. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneuerte ihren Vorwurf, das Bundesumweltministerium hätte den Einbau zehntausender wirkungsloser Filter rechtzeitig verhindern können.
Das Umweltministerium traf die Vereinbarung über die "Kulanzregelung" mit den Verbänden des Autohandels und der Werkstätten. Er gehe davon aus, dass diese sich zuvor mit ihren Mitgliedsfirmen abgesprochen hätten und die Werkstätten die Vereinbarung umsetzen, sagte Umweltminister
Gabriel. In den Fällen, in denen es noch keine wirksamen Ersatzfilter gibt, haben die Hersteller nach Angaben des Ministeriums zugesagt, diese im Laufe des nächsten Jahres zu liefern.
Die Autohalter sind laut Gabriel zwar nicht verpflichtet, den Filter auswechseln zu lassen. Auch profitieren sie mit der alten Anlage weiterhin von der steuerlichen Vergünstigung. Es liege jedoch im "eigenen großen Interesse" der Fahrzeugbesitzer, den Filter austauschen zu lassen.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen einzelne Firmen laufen nach Angaben von
Minister Gabriel unberührt von der nun getroffenen Vereinbarung weiter.
Lichtpflicht
in 17 Ländern in Europa
Autofahrer,
die ins Ausland reisen, sollten beachten, dass in vielen europäischen
Ländern eine Ganztages-Lichtpflicht gilt. Jüngstes Beispiel ist Polen.
Hier muss nach Angaben des ADAC seit Mitte April 2007 mit Tagfahr- oder
Abblendlicht gefahren werden.
Bisher
mussten Autofahrer in Polen nur in der Zeit von 1. Oktober bis Ende
Februar auch tagsüber das Licht einschalten. Bei Verstößen gegen die
Lichtpflicht drohen Geldbußen von mindestens 52 Euro. Außer in Polen gilt
die Ganzjahres-Lichtpflicht auch in Dänemark, Estland, Finnland, Island,
Italien, Österreich, Kroatien, Lettland, Norwegen, Schweden, Slowenien,
Mazedonien, Montenegro, Tschechien, Rumänien und Ungarn.
In Ungarn
und Italien ist Licht am Tag allerdings nur außerorts vorgeschrieben. Eine
Empfehlung, ganzjährig mit Licht zu fahren, sprechen Bulgarien,
Deutschland, die Schweiz und Frankreich aus. Wer ohne Licht fährt, hat in
diesen Ländern aber keine Geldbuße zu befürchten.

Initiative
"Sicherer Autokauf im Internet"
Klare
Offensive gegen Internetbetrüger: Die Internet-Fahrzeugmärkte
AutoScout24
und
mobile.de haben jetzt
zusammen mit dem
ADAC
die
Initiative "Sicherer
Autokauf im Internet" ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es,
Nutzer von Online-Autobörsen für Sicherheitsfragen rund um den Autokauf im
Netz zu sensibilisieren und umfassend zu informieren.
Das
Internet hat sich zum zentralen Marktplatz für Neu- und Gebrauchtwagen
entwickelt. Der zieht aber nicht nur seriöse Nutzer an: Alle
Online-Automobilbörsen haben heute mit betrügerischen Kauf- und
Verkaufsangeboten zu kämpfen, von Scheckbetrug bis hin zum Betrug via
Vorab-Überweisung, bei denen es schnell um mehrere tausend Euro gehen
kann.

Mit der
Initiative übernehmen die Partner Verantwortung und setzen sich noch
stärker für einen sicheren Handel im Internet ein. Die Online-Autobörsen
arbeiten zwar kontinuierlich an der Verbesserung von "Abwehrmechanismen"
und investieren in Personal und neueste Technik, können aufgrund der
Schnelligkeit des Mediums Internet diese betrügerischen Inserate jedoch
nicht völlig
ausschließen.
Hier
finden Verbraucher Sicherheits-Tipps
aller beteiligten Partner. Auf der Website sind die häufigsten "bekannten
Betrugsmethoden" zusammen mit den entsprechenden Warnsignalen aufgeführt.
Wer diese erkennt und gewisse Vorsichtsregeln beherzigt, kann sein
Fahrzeug beruhigt über das Internet kaufen oder verkaufen. Ergänzend zeigt
der "Musterkauf", wie ein Autokauf via Internet idealerweise vonstatten
gehen sollte, und auf welche Punkte Verbraucher achten müssen, um nicht
einem vermeintlichem Schnäppchen aufzusitzen.
Wer ein
verdächtiges Inserat bemerkt oder befürchtet, an einen Käufer oder
Verkäufer mit betrügerischen Absichten geraten zu sein, findet in der
Rubrik "Erste Hilfe" konkrete Unterstützung. Die Website wird in den
nächsten Monaten weiter ausgebaut und kontinuierlich aktualisiert.
Bildmaterial und Statements der beteiligten Partner stehen unter
hier zum Download bereit.
Sprecher der Initiative ist Ulrich May, Leiter Interessenvertretung Recht
der Juristischen Zentrale des ADAC.
Geld zurück bei Kilometerschwindel
Nach einem
jetzt vom ADAC gemeldeten Urteil darf sich ein gewerblicher Autoverkäufer
nicht auf die Kilometerangabe des Vorbesitzers verlassen. Er muss die ihm
genannte Laufleistung überprüfen.
Diese
Angabe ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Kaufpreisbildung. Es liegt
also ein Mangel vor, wenn der Motor eines Gebrauchtwagens erheblich mehr
Kilometer auf dem Buckel hat, als vom Händler im Kaufvertrag angegeben
wurde. Der Käufer kann dann das Auto dem Händler
zurückgeben.
Das LG
Coburg (Urteil vom 11.4.2004, Az: 23 O 596/05; veröffentlicht in der
juristischen Datenbank des ADAC ADAJUR) gab somit einem Kläger Recht, der
das Geld, das er für einen gebrauchten Porsche 911 S Coupé gezahlt hatte,
zurückforderte. Beim Kauf wurde eine geringe Fahrleistung von 42 000
Kilometern angegeben.
Nach knapp
1 000 Kilometern Fahrt musste der Betroffene sein Fahrzeug mit einem
kapitalen Motorschaden in die Werkstatt bringen. Dort erkannten die
Mechaniker, dass das Auto eine erheblich höhere Kilometerlaufleistung
hatte. Vor Gericht stellte ein Kfz-Sachverständiger dann sogar fest, dass
der Porsche weit mehr als 100 000 Kilometer hinter sich gebracht hatte.
Für den Händler wären nach Ansicht des Gerichts die Angaben des
Vorbesitzers überprüfbar gewesen.

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Unfallopfer verzichten oft auf
Ansprüche
Durch Verkehrsunfälle
gibt es in Deutschland jährlich rund 3,5 Millionen Haftungsfälle. Davon werden ca. 90 Prozent in dem
direkten Kontakt zwischen dem Versicherer des Schädigers, also dem Gegner, und
dem Unfallopfer reguliert. Durch die Nicht-Einschaltung eines
Verkehrsrechtsanwalts verzichten zahlreiche Geschädigte unwissentlich auf weiter
gehende Forderungen, auf die sie einen Anspruch haben.
Nach
Beobachtungen von
Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) würden geradezu regelmäßig
von den Versicherungen unberechtigt Stundenverrechnungssätze für die
Reparaturkosten gekürzt auf die Tarife von nicht typengebundenen Werkstätten.
Bei älteren Fahrzeugen werde häufig die Mehrwertsteuer unberechtigt abgezogen,
Restwertangebote würden trotz Weiternutzung zu Lasten des Geschädigten
berücksichtigt. Viele Geschädigte kennen ihre Ansprüche gar nicht, so z. B. den
auf Haushaltsführungsschaden, Ersatz von Schutzkleidung etc. Da die Höhe des
Schadens nicht eindeutig feststeht, ist es nur die "zweitbeste Idee", denjenigen
nach der Höhe des Schadens zu fragen, der für die Kosten aufkommen muss, also
den gegnerischen Versicherer.

Um Unfallopfern schnell und unkompliziert
Hilfe anzubieten gibt es jetzt neu "schadenfix.de", den neuen Unfallservice der
Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Diese nutzerfreundliche
Internetplattform ermöglicht unfallgeschädigten Autofahrern die Schadensmeldung
per Internet. Der Geschädigte profitiert dafür von einer raschen, einfachen und
kompetenten Schadensabwicklung. Vor allem werden sämtliche, ihnen zustehende
Schadensersatzansprüche mit Erfolg geltend gemacht.
Beauftragen
Geschädigte nach einem Autounfall einen qualifizierten Verkehrsanwalt mit der
Schadensregulierung, kommt beim Schadensersatz in der Regel mehr für sie heraus.
Viele Autofahrer scheuen aus Unwissenheit, nach einem Unfall auf den Beistand
eines Verkehrsanwalts zu setzen", so Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der
DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Vielen Autofahrern sei auch unbekannt,
dass die Anwaltskosten vollständig vom Unfallgegner bezahlt werden müssen, wenn
dieser allein für den Schaden haftet.
Nach Erfahrung der
Verkehrsrechtsanwälte kommt es häufig vor, dass zwar die gegnerische
Versicherung direkt ein Angebot an das Unfallopfer unterbreitet und sich als
dessen "Partner" geriert, jedoch die eigenen finanziellen Interessen im Auge
hat. Die Schadensquote soll gering gehalten werden. Daher kommt es bei der
Regulierung immer wieder vor, dass Ansprüche nicht oder nur teilweise reguliert
werden. "Die gegnerische Versicherung hat kein Interesse daran, den Geschädigten
über seine vollständigen Ansprüche aufzuklären, da sie das Geld kosten würde",
betont Elsner.
Durch schadenfix.de würde den Geschädigten, aber auch
Werkstätten, Mietwagenunternehmen und KFZ-Sachverständigen, der Weg zu einem
Verkehrsanwalt wesentlich erleichtert. Zudem beschleunigt die neue
Internetplattform der Verkehrsanwälte zur Schadensregulierung die Zusammenarbeit
unter allen Beteiligten. "So kommt der Geschädigte auch schneller an sein Geld",
erläutert Elsner. In der Regel erreiche man damit eine schnelle und vollständige
Regulierung sowie eine unmittelbare Zahlung an den Geschädigten.
Der
Service auf schadenfix.de ist ganz einfach: Der Geschädigte füllt die
Online-Schadensmeldung aus und mailt sie dem Anwalt, den er sich in seiner Nähe
vorher ausgesucht hat. Nach Eingang der Meldung kontaktiert der Anwalt den
Geschädigten und reguliert in seinem Auftrag und Interesse den Schaden.
Unter schadenfix.de erreicht man rund 3.000 Verkehrsrechtsanwältinnen
und -anwälte.

Erdgas:
Steuerermäßigung bis 2018
Die
Entscheidung des Bundestags, die Dauer der Steuerermäßigung für Erdgas als
Kraftstoff bis 2018 festzusetzen, stößt auf Zustimmung der Gaswirtschaft
und der Automobilindustrie.
"Damit hat
der Gesetzgeber ein entscheidendes Signal für die Fortsetzung des Ausbaus
des Erdgastankstellennetzes in Deutschland gegeben. Ein kürzerer Zeitraum
wäre das Aus für die zukunftsweisende Technik gewesen", kommentiert Dr.
Ulrich Müller, verkehrspolitischer Sprecher des Bundesverbandes der
deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e. V., in einer Verbandsmitteilung den
Berliner Beschluss.
Der
Horizont 2018 bietet der deutschen Gaswirtschaft, die rund 250 Millionen
Euro für den Ausbau in die Hand nimmt, die notwendige
Investitionssicherheit, um das gesetzte Ziel von 1.000 Erdgastankstellen
zu realisieren. Der Ausbau des Erdgastankstellennetzes ist auch die
notwendige Voraussetzung für die Nutzung von regenerativ erzeugtem
Bioerdgas als Kraftstoff. Das aus Biogas gewonnene Gas kann als
Beimischung oder in Reinform in Erdgasfahrzeugen genutzt werden und
verringert die gesamten Treibhausgas-Emissionen eines Fahrzeugs um nahezu
70 Prozent - mehr als jeder andere verfügbare
Biokraftstoff.
Ein mit
Bioerdgas betriebener, siebensitziger Opel Zafira 1.6 CNG hätte so die
Treibhausgas-Emissionen eines Zwei-Liter-Autos. Bioerdgas ist durch das
aktuelle Energiesteuergesetz als Biokraftstoff der zweiten Generation bis
2015 vollständig von der Energiesteuer befreit. Die deutsche Gaswirtschaft
hat sich verpflichtet, bis 2020 in ihrem Leitungsnetz bis zu 20 Prozent
des als Kraftstoff verwendeten Erdgases durch Bioerdgas zu
ersetzen.
Vorsicht bei
Rückrufnummern
Nicht nur beim Kauf eines Gebrauchtwagens,
sondern auch beim Verkauf eines Fahrzeuges sollte man vorsichtig sein.
Ein Inserat in der Zeitung oder im Internet kann Abzocker locken. Der
ADAC warnt vor Betrügern, die sich als potenzielle Käufer von
inserierten Autos ausgeben und per E-Mail um Rückruf bitten. Dabei
handelt es sich oft um teure Verbindungen.
Sowohl beim ADAC als auch bei Autoscout24 meldeten mehrere Anbieter
von Gebrauchtwagen, dass sie E-Mails aus Österreich bekommen haben, die
auf eine Liechtensteiner Handynummer verweisen. Der Absender gibt vor,
einer der führenden Fahrzeugimporteure in Österreich zu sein. Er sagt
zu, den geforderten Kaufpreis zu zahlen und bittet um Anruf. Der
Versuch, mit dem vermeintlichen Käufer per E-Mail in Kontakt zu treten,
wird mit einer automatischen Rück-Mail beantwortet, die wiederum auf
die Telefonnummer verweist.
Ein Anruf kann aber einen hohen
Minutenpreis im zweistelligen Bereich auslösen, falls eine
Weiterleitung auf teure Nummern besteht. Die Gebühr wird auch schon
fällig, wenn sich lediglich ein Anrufbeantworter meldet, da bereits
eine kostenpflichtige Verbindung zustande gekommen ist.
Der ADAC rät dazu, bei dubiosen Rückrufnummern vorsichtig zu sein
und solche E-Mails am besten zu ignorieren. Ein seriöser Händler, der
ein Auto kaufen möchte, verweist nicht nur auf eine Telefonnummer,
sondern gibt zusätzliche Kontaktmöglichkeiten an. Vorsicht ist auch
geboten, wenn per SMS um Rückruf gebeten wird. Auch hier kann es sich
um einen teuren Anruf handeln.

Kriminelle
Gebrauchtwagen-Plattformen
Betrug auf
dem Online-Gebrauchtwagenmarkt: Wer ein Auto verkaufen will, sollte nicht
jeder Vermittlungsplattform trauen. Der ADAC berichtet von dubiosen
Machenschaften mit angeblichen "Vermarktungsgebühren" - und Domain-Namen,
die stark an seriöse Anbieter erinnern.
Der ADAC
warnt private Autoverkäufer vor einer dreisten Betrugsmasche mit
fragwürdigen Dienstleistungen im Internet. Verkäufer, die Fahrzeuge über
eine der großen Internetplattformen anbieten, werden in diesen Fällen nach
ADAC-Informationen per SMS oder E-Mail aufgefordert, sich bei einer Firma
mit Sitz in der Schweiz oder in Spanien zu melden. Angeblich habe die
Firma einen Kaufinteressenten an der Hand. Wer anrufe, bekomme dies auch
bestätigt, berichtet der ADAC weiter.
Kurz
darauf erhalte der Verkäufer dann eine Vermarktungsbestätigung mit dem
Hinweis, dass der Interessent abgelehnt werden müsse, da er in Raten
zahlen wollte. Ein zweiter, der bar und sofort zahle, sei aber schon
gefunden. Um diesem das Auto zu verkaufen, müsse lediglich eine einmalige
Vermarktungsgebühr bezahlt werden. Die Kosten: zwischen 59 und 130 Euro.
Bei Nichtbezahlen folgten Mahnungen, berichtet der Club
weiter.
Mit
"autoscout23" und "mobile24" verwenden die Vermittler laut ADAC Namen, die
sich leicht mit denen großer Internetplattformen verwechseln lassen. Die
ADAC-Juristen raten, sich nicht auf eine solche Vermarktung einzulassen
und nichts zu bezahlen, wenn kein Vermittlungsvertrag zustande gekommen
ist. Zwar könnten Verträge auch mündlich abgeschlossen werden. Aber diesen
Vertragsschluss müsse die Firma beweisen. "Wie immer in solchen Fällen
sind die angeblichen Interessenten erfunden und die tatsächliche
Vermittlung von Kaufinteressenten fragwürdig und nicht garantiert", warnen
die Rechtsexperten.
Vorsicht
ist laut ADAC auch bei vermeintlichen Treuhanddiensten für den
Geldtransfer geboten. Betrüger täuschten dabei oftmals Seriosität durch
die Verwendung der Logos der Internet-Fahrzeugmärkte und sogar des ADAC
vor. In den eigentlichen Kaufprozess seien aber weder die
Internetplattformen noch der ADAC integriert, warnt der
Club.
HINWEIS:
Die Produktlinks und Preise einzelner Produkte können sich in
seltenen Fällen und saisonbedingt zwischen den Aktualisierungsphasen der
Portalseiten dieser Onlinemesse ändern. Den aktuellen Preis finden Sie im
jeweiligen Online-Shop über die Links und Banner in den
Produkt-Details des Artikels.
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