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Zahnversicherung:
Nur 3 "Sehr gut"
Privatpolicen
für Zahnersatz sind zum Verkaufsschlager der privaten Krankenversicherer
geworden. Doch viele Angebote bieten nur "ausreichende" oder allenfalls
"befriedigende" Leistungen. Bei einem Test der Zeitschrift Finanztest
bekamen nur 3 von rund 140 Tarifen das Urteil "Sehr
gut".
Oft merkt
der Patient erst im Leistungsfall, dass sein Versicherer viel weniger
zahlt als erwartet. Die Verträge sind kompliziert und undurchsichtig.
Dennoch lohnt sich eine private Zusatzversicherung, denn sie übernimmt
einen Teil der Kosten, die noch beim Patienten verbleiben, nachdem die
gesetzliche Kasse gezahlt hat.
Am
wichtigsten sind dabei die Zuschüsse zum Zahnersatz wie Kronen, Brücken
oder Implantate, denn hier zahlen die Krankenkassen nur noch einen
Festzuschuss.
Finanztest
hat 80 Tarife, die allen gesetzlich Krankenversicherten zugänglich sind,
und 60 Angebote, die nur den Versicherten bestimmter Kassen angeboten
werden, getestet. Dabei stellte sich heraus, dass derjenige, der bessere
Leistungen in einem Zahntarif wünscht, auch mehr bezahlen muss. Für die
leistungsstärksten Tarife muss man beim Eintritt mit 43 Jahren als Frau 24
Euro und als Mann rund 20 Euro pro Monat bezahlen.
Die
Angebote der gesetzlichen Krankenkassen sind von der Leistung her nicht
automatisch erste Wahl. Viele Kassenangebote vermitteln ihren Versicherten
Policen, deren Zahnersatzleistungen nur "befriedigende" oder "ausreichend"
sind. Die Tarife mit dem Urteil "Sehr gut" sind die central.prodent der
Central Krankenversicherung, ZG der Barmenia Krankenversicherung und die
Tarifkombination flexiZETop+ZB der Schweizer Gesellschaft CSS.

Während Sehhilfen mit wenigen Ausnahmen seitens der gesetzlichen
Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr bezuschusst werden, übernehmen
einige wenige Kassen ausgewählte Naturheilverfahren. Hierbei handelt es
sich um wenige Behandlungsformen, welche zudem nur bei bestimmten
Diagnosen erstattungsfähig sind.
Die Barmenia Krankenversicherung bietet Mitgliedern
gesetzlicher Krankenkassen zu günstigen Monatsbeiträgen die zusätzliche Absicherung
der Kosten für Brillen und Naturheilverfahren an.
Erstattet werden hierbei die Kosten für Sehhilfen in voller Höhe, wobei
ein maximaler Betrag in Höhe von 300 Euro für zwei Kalenderjahre zu
berücksichtigen ist.
Die naturmedizinische Behandlung wird sowohl beim
Arzt als auch beim Heilpraktiker mit 80 Prozent der anfallenden Kosten
erstattet, die gleiche Quote gilt auch für die verordneten
naturmedizinischen Heil- und Arzneimittel. Der Erstattungsbetrag für die
naturmedizinische Behandlung beträgt bei der Zusatzversicherung durch
die Barmenia maximal 1000 Euro im Jahr.
Maßgeblich für die Erstattungsfähigkeit naturmedizinischer
Behandlungsformen ist bei diesem Angebot ein Eintrag in das
Hufeland-Verzeichnis oder in die Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Zusätzlich ist im Tarif Barmenia AN eine
Auslandsreisekrankenversicherung inbegriffen.
Der Tarif kann über das Internet abgeschlossen werden, für
Beratungsgespräche steht eine normale Festnetz-Rufnummer zur Verfügung.
Versicherungen für ältere Generation
Die private Vorsorge im Bereich Krankenversicherung, Unfallversicherung und Altersvorsorge wird immer wichtiger. Aber insbesondere Senioren sind nicht bei allen Privaten Krankenversicherungen erwünscht. Insbesondere Zahnbehandlungen und Zahnersatz ist dabei ein Thema, bei denen anderen Anbieter im Bereich Krankenversicherung Altersgrenzen setzen.
Die
Barmenia
hat als Versicherungsunternehmen auch für die ältere Generation, die noch nicht vorgesorgt hat, in Richtung private Krankenversicherung, Unfallversicherung und Altersvorsorge, attraktive Versicherungsangebote im Portofolio.
Im Bereich Krankenversicherung beispielsweise bietet die Barmenia ein Zahnzusatzversicherung an, in der es kein Höchsteintrittsalter gibt. Im Bereich Sterbegeldversicherung jedoch gibt es auch bei der Barmenia Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit es zu einem Vertragsabschluss kommen kann.
So kann eine Sterbegeldversicherung bei der Barmenia zum Beispiel nur abgeschlossen werden, wenn
der Antragssteller nicht bereits Pflegegeld bezieht oder von einer Lebensversicherungsgesellschaft abgelehnt wurde.
Grundsätzlich gilt bei der Sterbegeldversicherung der Barmenia aber ein Höchsteintrittsalter von 75 Jahren. Mehr
Infos hier..
Online-Versicherungen
immer beliebter
2,5 Millionen. deutsche Bürger
haben schon mindestens einmal eine Online- Versicherung abgeschlossen.
Mittlerweile glauben schon 25 Prozent der deut- schen Bürger eine
Versicherung ohne die Hilfe eines Vertreters abschließen zu können,
berichtet eine Studie des Marktforschungs- und Beratungsunterneh- mens TNS
Infratest
Unter regelmäßigen
Internetnutzern erfreuen sich Online-Versicherungen besonderer
Beliebtheit. Die Hälfte der Internetnutzer hat keine Bedenken gegen einen
Versicherungsabschluss via Internet.
Einen großen Beitrag leistet
das Internet auch, wenn es um Versicherungs- informationen geht. Knapp
vier Millionen deutsche Bürger haben schon mindestens einmal ein konkretes
Online-Versicherungsangebot eingeholt. Mit allgemeine Informationen haben
sich laut Studie über sechs Mio. der Deutschen versorgt.
Eine Steigerung wurde auch bei
den Besuchen von Versicherungsseiten im Internet festgestellt. In einem
Monat verzeichnen die deutschen Versiche- rungsseiten ca. 2,4 Millionen
Besucher, 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Jeder zweite deutsche
Internetnutzer hat schon einmal eine Versicherungshomepage besucht.
Derartige Entwicklungen werden sich weiterhin fortsetzen, meint TNS
Infratest. Denn besonders für junge Versicherungsnehmer, die mit dem
Internet aufge- wachsen sind, bieten Online-Versicherungen ansprechende
Angebote.
Anträge
oft nicht kundenfreundlich
Vor
Eintritt in die private Krankenversicherung müssen Kunden
Gesundheitsfragen in einem Antrag beantworten. Doch die meisten Anträge
sind laut der Zeitschrift FINANZtest so unübersichtlich und
unverständlich, dass sich Fehler bei der Beantwortung kaum vermeiden
lassen. Und das kann fatale Folgen haben.
Nur eines
von 33 Antragsformularen konnte bei einer Untersuchung der Stiftung
Warentest ein „Gut“ erreichen.
Wegen des
neuen Versicherungsvertragsgesetzes mussten alle Anbieter der privaten
Krankenkassen neue Formulare entwickeln. Kundenfreundlich sind sie dadurch
laut FINANZtest leider nicht geworden. Das wichtigste Bewertungskriterium
war der Inhalt der Antragsformulare, vor allem die
Gesundheitsfragen.
Immerhin
„befriedigend“ schnitten die Anträge von 16 Versicherern ab, 16 weitere
waren nur „ausreichend“. Je unübersichtlicher und unverständlicher ein
Formular ist, desto größer ist die Gefahr, etwas falsch auszufüllen. Haben
Kunden versehentlich eine Krankheit nicht angegeben, müssen sie unter
Umständen viel Geld an den Versicherer nachzahlen oder bekommen die
Behandlung dieser Krankheit nicht mehr bezahlt.
Ein großes
Problem sind die Fragen über einen langen Zeitraum. Kaum jemand erinnert
sich noch genau, welche Medikamente er in den zurückliegenden drei Jahren
genommen hat. Sechs Versicherer fragen sogar nach Pillen und Tropfen der
letzten fünf oder mehr Jahre. Bei elf Gesellschaften muss der Kunde zudem
angeben, in welcher Dosis er was eingenommen hat. FINANZtest empfiehlt
deshalb, diese Fragen mit den behandelnden Ärzten zu
klären.

Verbraucherschützer
raten allen Auslandsurlaubern zum Abschluss einer privaten
Auslandsreisekrankenversicherung, denn nach einem Unfall oder bei
Krankheit im Ausland kann die medizinische Behandlung teuer
werden.
Allerdings
sind Kreditkartenkunden oft bereits abgesichert. Darauf weist der ADAC
hin. Er rät Kreditkartenkunden, sich vor einer Reise bei ihrem
Kartenanbieter nach dem Versicherungsschutz zu erkundigen. Sollte die
Karte keinen ausreichenden Schutz bieten, ist eine
Auslandskrankenversicherung ratsam.
Die Kreditkartenunternehmen bieten
diese Versicherungen jedoch nur für ihre Premium-Karten an. Zudem haften
die Versicherungen meist nur, wenn die jeweiligen Leistungen mit der Karte
bezahlt wurden.

An
Versicherungs-Ombudsmänner kann sich jeder wenden, der mit seiner
Versicherung im Clinch liegt, den Streit aber ohne Gericht beilegen
möchte.
Hat der Kunde sich bereits an ein Gericht gewandt, dürfen sie nicht mehr
aktiv werden. Zudem lassen sie auch bei Grundsatzentscheidungen den
Gerichten den Vortritt.
In allen anderen Fällen versuchen die Ombudsleute bei Streitigkeiten
zwischen Versicherten und Versicherungsgesellschaften eine Lösung zu
finden - anhand der geltenden Gesetze. So wissen die Versicherten
frühzeitig, wie ihr Fall juristisch einzuschätzen ist.
Die
meiste
n Kundenbeschwerden
gibt es
wegen
der Überschussbeteiligung
bei
Lebensversicherungen, wenn die Renditen niedriger sind als die
unverbindlichen Musterrechnungen der Versicherer weisgemacht
hatten.
Weitere Schwerpunkte in der Arbeit von
Ombudsmännern
sind Beschwerden in der Rechtsschutz-Versicherung, der Kfz-Versicherung
und der Unfall-Versicherung.
Tätig werden Ombudsleute übrigens erst, wenn die Versicherung die Zahlung
abgelehnt hat. Spätestens acht Wochen danach sollte die Beschwerde bei den
Ombudsleuten eingegangen sein. Diese holen dann beim Versicherer eine
Stellung- nahme ein und entscheiden über den Antrag.
Bis zu einem Streitwert von 5000 Euro sind die
Entscheidungen
der
Ombudsmänner bei Lebensversicherungen
bindend für die Versicherungsu
nternehmen.
Darüber hinaus können sie
bis zu einem Beschwerdewert von 50 000 Euro unverbindliche Empfehlungen
zur Streitschlichtung geben.
Infos
& Beschwerdeformulare des Ombudsmanns für
Lebensversicherungen
hier,
Versicherte
von privaten Kranken- und Pflegeversicherungen können sich mit Beschwerden
an den PKV-Ombudsmann wenden, soweit die Versicherer Mitglied im Verband
der privaten Krankenversicherung sind. Nicht zuständig ist die
Ombudsstelle allerdings dann, wenn die Streitfrage schon bei Gericht,
einer anderen Schiedsstelle oder einer sonstigen Verbraucher-Einrichtung
behandelt wird oder wurde. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer
Beschwerde beim PKV-Ombudsmann beträgt 25 Wochen.
Zum
Ombudsmann
für
Private- Kranken- und Pflegeversicherung
hier klicken.
Eine weitere vorjuristische Beschwerdestelle für Versicherte ist neben den
Ombuds- leuten die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Infos
und Anschrift
hier

Wer die
Krankenkasse wechselt, kann nicht nur Geld sparen, sondern bekommt oft
auch mehr Leistungen.
Die
Stiftung Warentest hat in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ die Beitragssätze
und Leistungen von 156 gesetzlichen Krankenkassen
untersucht.
Dabei kam
die Stiftung Warentest zu dem Ergebnis, dass durch einen Kassenwechsel
Kunden nicht nur sparen, sondern sogar Extraleistungen erhalten können,
die die bisherige Kasse nicht bietet.
Wem also ein breiteres Angebot wichtiger ist als ein um 25 oder maximal 40
Euro teurerer Beitrag im Monat, kann ohne Nachteile die Kasse wechseln.
Ein Versicherter, der bereits seit eineinhalb Jahren in derselben Kasse
ist, darf sich ohne Probleme einen anderen Versicherer suchen. Die
Kündigung ist zum Ende des übernächsten Monats möglich.
Allerdings machen es die Kassen ihren Versicherten nicht leicht, Tarife
und Leistungen wirklich zu vergleichen. Die IKK Direkt ist beispielsweise
mit einem Beitragssatz von 12,0 Prozent auf den ersten Blick die
günstigste bundesweit tätige Krankenkasse, doch sind in ihren Leistungen
laut "Finanztest" weder Schulungen für chronisch Kranke noch die
modellhafte Erprobung neuer Vorsorge - und Behandlungsmethoden
enthalten.
Die ganze Palette neuer Versorgungsformen offerieren nur wenige
gesetzliche Kassen, wozu die ambulante Behandlung von Suchtkranken, eine
erweiterte ambulante Physiotherapie, eine wohnortnahe Betreuung von
Krebspatienten und Aidskranken, die ambulante sozialpsychiatrische
Behandlung von Jugendlichen sowie die Zusammenarbeit mehrerer
Leistungserbringer (Krankenhaus, Rehabilitation, Arzt) bei Gelenkersatz
und Herzerkrankungen gehören.
Längst nicht alle Kassen führen
Schulungen für Patienten mit chronischen Krankheiten wie Asthma,
Bluthochdruck, Diabetes, Herz- und Kreislauf-Erkrankungen, Neurodermitis,
Rheuma, Schmerzen oder Tinnitus in ihrem Leistungskatalog. Die Kassen
unterscheiden sich auch durch die von ihnen in unterschiedlicher Höhe
angebotenen Zusatzleistungen, wie etwa bei ambulanten Kuren, die Bezahlung
einer Haushaltshilfe oder die Sterbebegleitung im Hospiz. Beträgt bei
letzterer der gesetzliche Zuschuss 147 Euro je Tag, stocken einzelne
Kassen diesen Betrag auf bis zu 294 Euro auf.
HINWEIS:
Die Informationslinks und Tarife / Preise einzelner Angebote können
sich in seltenen Fällen und saisonbedingt zwischen den
Aktualisierungsphasen der Portal- Seiten dieser Onlinemesse ändern. Die
aktuellen Infos, Tarife und Preise finden Sie über die Links und
Banner in den Details des
Anbieters.

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