MIETWAGEN -
AUTOVERMIETUNGEN
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Geringer Aufpreis erhöht Schutz vielfach
Wer bei der Versicherung seines Mietwagens eine Selbstbeteiligung im Schadensfall ausschließen möchte, muss dafür im Durchschnitt nur drei bis fünf Prozent Aufpreis bezahlen. Das ergab die Analyse von rund 10 Millionen Preisabfragen, die der Internetpreisvergleich billiger-mietwagen durchgeführt hat.
Fast alle Autovermietungen bieten eine Diebstahl- und Vollkaskoversicherung an. Bei besonders billigen Mietwagen-Angeboten wird bei Diebstahl oder Unfall eine Selbstbeteiligung fällig. "Mietwagen-Reisende sollten unbedingt einen etwas höheren Preis bezahlen, da sonst bei einem Schaden am Auto hohe Kosten entstehen", rät Christian Mahnke, Geschäftsführer von billiger-mietwagen.de.
Der Preisunterschied ist gering: Für die australische Metropole Sydney gibt es bei billiger-mietwagen.de einen Ford Fiesta (oder ähnlich) ab 142,18 Euro pro Woche. Bei einem Unfall oder Diebstahl muss der Mieter bis zu 1660 Euro des Schadens selbst zahlen, also mehr als das Zehnfache des Mietpreises. Für 4,44 Euro pro Woche zusätzlich ist der gleiche Wagen ohne Selbstbeteiligung zu haben - das sind nur 3,1 Prozent mehr.
In den USA und Kanada werden fast ausschließlich Mietwagen ohne Selbstbeteiligung angeboten.
Nicht nur die Selbstbeteiligung ist ein Kriterium, auf das Kunden bei der Auswahl des Mietwagen-Angebots achten sollten: Die Vollkasko-Versicherung einiger Anbieter deckt keine Schäden an Glas, Reifen, Unterboden und Dach ab. Oft fehlt auch eine ausreichend hohe Haftpflichtdeckungssumme im Versicherungspaket.
Kunden von billiger-mietwagen.de müssen sich trotzdem nicht mit dem Kleingedruckten der Vertragstexte herumschlagen. Ein besonderes Bewertungssystem zeigt die Unterschiede aller Versicherungsleistungen wie Selbstbeteiligung, Umfang der Vollkaskoversicherung und Haftpflicht-Deckungssumme auf einen Blick und bewertet sie.
Zum Service von billiger-mietwagen.de:
Das Portal www.billiger-mietwagen.de bietet einen schnellen Überblick
über die Angebote der größten Mietwagenanbieter weltweit. Alle
Zusatzgebühren werden dem Verbraucher sofort mitgeteilt. Im Oktober
2008 kürte "GEO Saison" die Seite zum Testsieger für Mietwagenanbieter im Internet. billiger-mietwagen.de setzt auf Service und wurde 2008 für seine Qualität und Sicherheit zum dritten Mal in Folge mit dem TÜV-Siegel "s@fer-shopping" zertifiziert. Jedes Angebot muss sich außerdem dem Urteil der Kunden stellen. 37.000 Kunden haben die Angebote bereits bewertet und damit eine weitere Orientierung für die Nutzer geschaffen.
Mietwagen
auch bei Rücktritt vom Kaufvertrag
Autokäufer,
die ihren Wagen wegen Mängeln an den Händler zurückgeben wollen, können
vorübergehend Anspruch auf einen Mietwagen haben. Der Rücktritt vom
Kaufvertrag steht dem nicht entgegen, urteilte kürzlich der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az: VIII ZR
16/07)
In dem
entschiedenen Fall verursachte der Ehemann der Käuferin eines gebrauchten
Chrysler Voyager bei Glatteis einen Unfall. Die bei der Regulierung des
Schadens herangezogenen Sachverständigen stellten fest, dass das Auto
schon vorher in einen Unfall verwickelt war. Daraufhin gab die Käuferin
das Auto an den Händler zurück, weil es nicht wie versprochen unfallfrei
gewesen sei.
Sie bekam
den Kaufpreis erstattet, mietete sich bei einer Verwandten ein Leihauto
und kaufte schließlich nach drei Wochen einen anderen Wagen. Von dem
Händler verlangte sie die Erstattung der Mietkosten von 1100
Euro.
Im
Grundsatz komme ein solcher Anspruch in Betracht, urteilte der BGH - auch
dann, wenn ein Schaden nicht repariert, sondern der Wagen zurückgegeben
werde. Im konkreten Fall scheide dies allerdings aus, weil der Chrysler
wegen des Unfalls vorübergehend ohnehin nicht einsatzfähig gewesen wäre.
Keine
Selbstbeteiligung bei ebookers
ebookers
, eines der führenden Internet-Reisebüros in Deutschland, bietet Kunden besondere
Vorteile, wenn sie einen Mietwagen
buchen: Bei Unfall oder Diebstahl ist weltweit keine Selbstbeteiligung zu
leisten. In den Vereinigten Staaten wird Kunden eine kostenlose
Zusatz-Haftpflichtversicherung mit einer Million US-Dollar Deckungssumme
gewährt..
Das in Bonn beheimatete
Unternehmen verfügt neben einer umfangreichen Angebotspalette mit Hotels,
Flügen und Pauschalreisen über eine große Auswahl an Mietwagen namhafter
Unternehmen zu günstigen Preisen. Mit Alamo hat ebookers einen kompetenten
Partner, der seit über 30 Jahren zu den führenden Mietwagenunternehmen
zählt. Mehr als 1.400 Stationen weltweit verfügen über einen Fuhrpark von
insgesamt 150.000 Alamo-Mietwagen und werden jährlich von rund 15
Millionen Reisenden genutzt.
ebookers gehört zu
ebookers plc, einem der größten Online-Reiseunternehmen in Europa mit Sitz
in Großbritannien. Das Reiseportal bietet alle Dienste, die Kunden von
ihrem Reisebüro „um die Ecke“ gewohnt sind. Um alle individuellen Wünsche
zu erfüllen, steht ein Team von Reiseexperten im Service-Center zur
Verfügung. Die benutzer-freundliche Oberfläche des Online-Portals besitzt
eine Vielzahl an Informationen und wird permanent aktualisiert.
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ebookers
Sunny
Cars führt GPS-Paket für USA ein
Mietwagenbroker
Sunny Cars
erleichtert seinen Kunden die Suche
nach Sehenswürdigkeiten und interessanten Adressen für den Urlaub. Man kann in den USA Inklusivpakete für Mietwagen mit
garantiertem Navigationssystem buchen.
Konnte das
Gerät bis jetzt nur als Präferenz angefragt werden, ist es bei Buchung des
GPS-Inklusivpakets nun definitiv vorhanden. Hierbei ist das GPS im
Mietpreis enthalten, es fallen also keine Zusatzkosten an, die ansonsten
immerhin 70 USD pro Woche (45,- Euro) plus Steuern
ausmachen.
Sunny Cars
ist damit nach eigenen Angaben der erste Mietwagenbroker, der diesen
Service in den USA anbietet. Ein Pontiac G5 inklusive Navi ist für
Anmietungen ab 1. April 2008 in Florida so bereits ab 197,- anstatt 210,-
Euro pro Woche buchbar. Ein Chevrolet Aveo ist sogar bereits für 185,-
Euro pro Woche zu haben.
Die Sunny
Cars AG vermittelt weltweit Mietwagen an mehr als 6.000 Urlaubsorten in 90
Ländern und arbeitet ausschließlich mit Vertragspartnern zusammen, die dem
internationalen Qualitäts- und Servicestandard entsprechen. Sunny Cars ist
der einzige unabhängige Mietwagenbroker in Deutschland und bietet im
Unterschied zu vielen anderen Anbietern "echte" Inklusivpreise; vor Ort
entstehen also keine teuren Zusatzkosten. >>
Sunny Cars
Mietwagen an 7000 Standorten
Ayurveda,
Thallaso und Vinotherapie - durchschnittlich 1.000 Euro pro Kopf gaben die
Deutschen im vergangenen Jahr dafür aus. Und: Wellness-Reisen stehen
weiter hoch im Kurs. Eine neue Internet-Fibel von
Opodo
verrät, was sich genau hinter einzelnen
Begriffen verbirgt. Das interaktive Wellness-ABC, Herzstück des Angebots,
ist nicht nur zum Nachschlagen geeignet: Es nennt auch gleich passende
Hotels und Wohlfühl-Pakete. Diese Hotels können hier direkt gebucht
werden.
Wohlfühl-Reisen
bedeuten kleine Fluchten aus dem hektischen Alltag. Schade nur, wenn schon
die Auswahl des geeigneten Urlaubs zur Belastungsprobe wird: Denn wer
kennt schon den Unterschied zwischen einer Banja und einem Dampfbad? Für
wen sind welche Ayurveda-Anwendungen geeignet? Und ist der Schoppen
Rotwein am Abend das gleiche wie eine Vinotherapie?
Der
Online-Reiseservice Opodo hat den Begriffsdschungel durchforstet. Neue
Trends und altbewährte Methoden für ganzheitliches Wohlbefinden sind in
einer Internet-Fibel zusammengestellt. Nach der Lektüre wissen
Interessierte nicht nur, was der Begriff Wellness überhaupt bedeutet,
sondern auch was die Anwendungen unterscheidet. So können
Entspannungswillige ein gutes Angebot zum Beispiel daran erkennen, ob es
zertifiziert ist - etwa durch den Deutschen Wellness Verband (DWW). Dieser
rät unter anderem, das Preisleistungsverhältnis unter die Lupe zu nehmen.
Als Faustregel gilt: Eine Minute individuelle Behandlung sollte nicht mehr
als einen Euro kosten.
Opodo ist
ein unabhängiger, preisgünstiger Online-Reiseservice für Individual-,
Pauschal- und Geschäftsreisende. Das Unternehmen vermittelt Flüge von rund
700 Fluggesellschaften (Linie, Charter und Billigflieger), Unterkunft in
mehr als 80.000 Hotels, Städte- und Last-Minute-Reisen, eine weltweite
Mietwagen-Flotte an 7.000 Standorten, Ferienwohnungen sowie umfassende
Reiseversicherungen. Im November 2001 schaltete Opodo in Deutschland seine
erste Website frei (www.opodo.de). Anteilseigner von Opodo sind der
Reisetechnologie-Hersteller Amadeus und neun führende europäische
Fluggesellschaften - Aer Lingus, Air France, Alitalia, Austrian Airlines,
British Airways, Finnair, Iberia, KLM und Lufthansa.
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Opodo
Mit
Mietwagen auf Neufahrzeug warten
Hat ein
Geschädigter bereits vor einem Unfall ein neues Fahrzeug bestellt und hält
sich die voraussichtliche Lieferfrist in vertretbarem Rahmen, so ist er
nicht verpflichtet, einen Gebrauchtfahrzeug zur Überbrückung der Zeit bis
zur Lieferung zu erwerben. Er kann stattdessen Ersatz für einen Mietwagen
auch über die ansonsten übliche Zeit hinaus verlangen.
Dies hat
der für Verkehrsunfälle zuständige 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts
Celle mit Urteil vom 24.10.2007 entschieden (Aktenzeichen: 14 U 85/07).
Die Klägerin, ein Speditionsunternehmen, begehrte von der beklagten
gegnerischen Versicherung Schadensersatz aufgrund eines Unfalls am
19.10.2005 auf der Bundesautobahn 1, bei dem einer ihrer Lkw nebst
Anhänger einen Totalschaden erlitten hat.
Die
Klägerin hatte unabhängig von dem Unfall bereits am 13. Oktober 2005 einen
neuen Lkw bestellt, der die nachfolgend beschädigte Zugmaschine ersetzen
sollte. Als voraussichtlicher Liefertermin war der November 2005 in
Aussicht gestellt. Tatsächlich erfolgte die Lieferung Anfang Dezember
2005. Das Landgericht hatte der Klägerin lediglich Mietfahrzeugkosten für
12 Tage zuerkannt.
Dies hat
es damit begründet, dass der Geschädigte bei einem Totalschaden
grundsätzlich nur einen Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten für den
Zeitraum hat, in dem er ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug auf
dem Gebrauchtwagenmarkt beschaffen kann. Überschreitet die Lieferzeit für
den bestellten Lkw diese Zeit, so müsse der Geschädigte für die
Zwischenzeit ein Gebrauchtfahrzeug erwerben und später gegebenenfalls
wieder verkaufen.
Der 14.
Zivilsenat gab der Klägerin Recht und erkannte Mietwagenkosten für 47 Tage
an. Aus der Sicht der Klägerin zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung wäre die
übliche Frist nur um 24 Tage überschritten gewesen. Unter Abwägung der
relativ moderaten Höhe der zusätzlich anfallenden Mietwagenkosten
einerseits und den mit dem Erwerb eines gebrauchten Lkw verbundenen
Risiken andererseits sei die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs für die
Zwischenzeit bis zur Lieferung nicht zumutbar gewesen. Das OLG hat die
Revision nicht zugelassen.
Vorsicht
vor der Einparkhilfe
Auch
Einparkhilfen können irren. Dies musste ein Mieter eines Fahrzeuges
schmerzlich feststellen, als er seinen Mietwagen rückwärts in die Garage
des Leihwagenunternehmens zurückstellen wollte.
Die
Rückwand des Abstellplatzes reichte nur bis zur Kühlerhaube des
Fahrzeuges, darunter befand sich ein Hohlraum. Da der Abtaststrahl der
eingebauten Einparkhilfe lediglich diesen erfassen konnte, zeigte das
Gerät auch erst eine bedenkliche Nähe zur Wand an, als es schon zu spät
war. Der Fahrer rammte die Rückwand und verursachte einen Schaden in Höhe
von 788 Euro. Diesen wollte er jedoch nicht begleichen, da er sich
schließlich auf die Einparkhilfe verlassen habe.
Der darauf
folgende Rechtsstreit wurde jedoch zu Gunsten des Autovermieters
entschieden.
ARAG
Experten bestätigen, der Mann hat
fahrlässig gehandelt. Gerade beim Rückwärtsfahren muss man sehr sorgfältig
vorgehen. Eine zusätzliche Absicherung durch den Blick in den Rückspiegel
ist auch bei eingeschalteter Parkhilfe obligatorisch. Zudem hätte er die
Hohlräume bereits beim Befahren der Garage sehen müssen.
Lichtpflicht
in 17 Ländern in Europa
Autofahrer,
die ins Ausland reisen, sollten beachten, dass in vielen europäischen
Ländern eine Ganztages-Lichtpflicht gilt. Jüngstes Beispiel ist Polen.
Hier muss nach Angaben des ADAC seit Mitte April 2007 mit Tagfahr- oder
Abblendlicht gefahren werden.
Bisher
mussten Autofahrer in Polen nur in der Zeit von 1. Oktober bis Ende
Februar auch tagsüber das Licht einschalten. Bei Verstößen gegen die
Lichtpflicht drohen Geldbußen von mindestens 52 Euro. Außer in Polen gilt
die Ganzjahres-Lichtpflicht auch in Dänemark, Estland, Finnland, Island,
Italien, Österreich, Kroatien, Lettland, Norwegen, Schweden, Slowenien,
Mazedonien, Montenegro, Tschechien, Rumänien und Ungarn.
In Ungarn
und Italien ist Licht am Tag allerdings nur außerorts vorgeschrieben. Eine
Empfehlung, ganzjährig mit Licht zu fahren, sprechen Bulgarien,
Deutschland, die Schweiz und Frankreich aus. Wer ohne Licht fährt, hat in
diesen Ländern aber keine Geldbuße zu befürchten.
Im
Ausland drohen hohe Bußgelder
Teurer als
erwartet kann eine Auslandsreise werden, wenn Autofahrer im Ausland mit
dem dort geltenden Recht in Konflikt geraten. Autofahrer zum
Beispiel, die in 18 Ländern vergessen, während der Fahrt tagsüber die
Scheinwerfer einzuschalten, müssen mit empfindlichen Geldstrafen
rechnen.
Bbei
Verstößen gegen gesetzlich festgelegte Geschwindigkeitsbegrenzungen
zahlen Temposünder zum Beispiel in Norwegen mindestens ein
Bußgeld von 390 Euro, wenn sie 20 Stundenkilometer zu schnell waren. In
Spanien werden sie in solchen Fällen mit bis zu 300 Euro zur Kasse
gebeten.
Auch
andere Verkehrsdelikte können die Urlaubskasse arg strapazieren. Wer etwa
in Griechenland ein Überholverbot missachtet, riskiert laut ADAC ein
Bußgeld von bis zu 355 Euro. Noch schlimmere Folgen kann es haben,
wenn Autofahrer die im Ausland gültigen Promillegrenzen – sie liegen etwa
in Kroatien, Tschechien und Ungarn bei 0,0 –
überschreiten.
In den
meisten europäischen Ländern gilt wie in Deutschland inzwischen die
0,5-Promille-Grenze. Wer in Großbritannien unterwegs ist, darf zwar 0,8
Promille Alkohol im Blut haben, doch kann ein Überschreiten dieser Grenze
mit bis zu 7200 Euro Bußgeld geahndet werden.
Wer etwa
in Österreich, Belgien oder Spanien nach einem Unfall oder einer Panne
keine Warnweste trägt, zahlt immerhin bis zu 120 Euro.
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