Bei
TruckScout24 finden Sie mehr als 80.000 Nutzfahrzeuge. Zahlreiche
Spezialkategorien machen das Suchen und Finden einfach: LKW's,
Transporter, Landmaschinen, Baumaschinen, Busse, Gabelstapler
usw…
Auf
Europas grossem Nutzfahrzeugmarkt im Internet erfolgen täglich über 50.000
Fahrzeugbesichtigungen! Hier brummt es richtig, beim Kaufen und Verkaufen
von: gebrauchte PKW und LKW-Anhänger, Gabelstapler, Baumaschinen, LKWs und
Trucks, Traktoren, Landmaschinen, Wohnwagen, Wohnmobile, und
Spezialfahrzeugen.
Im neuen
TruckScout24-Branchenmonitor wird festgestelt, dass das Stimmungshoch
beim Handel für gebrauchte Nutzfahrzeuge anhält. Die hervorragende
Stimmung im Markt für gebrauchte Nutzfahrzeuge setze sich fort.
Über die Hälfte der Händler beurteilt die wirtschaftliche Situation des
eigenen Unternehmens gut bis sehr gut, knapp 70 Prozent sieht auch für
dieses Jahr Absatzsteigerungen von mehr als 5 Prozent. Das ist
das Ergebnis des zweiten TruckScout24-Branchenmonitors, zu dem bundesweit 194 Nutzfahrzeug-Händler befragt wurden.
Wichtig für Fahrzeugkäufer: Aufgrund
der hohen Nachfrage und zunehmender Fahrzeugknappheit rechnet die Mehrzahl
der Händler mit einem starken Preisanstieg. Bei der Fahrzeugvermarktung
haben sich Online-Marktplätze zum wichtigsten Vertriebsmedium entwickelt,
dicht gefolgt vom persönlichen Verkaufsgespräch sowie der eigenen
Firmen-Homepage.
TruckScout24,
Europas großer Spezialmarkt für gebrauchte Nutzfahrzeuge im Internet,
führt seit November 2001 Angebot und Nachfrage auf internationaler Ebene
zusammen. Die TruckScout24 GmbH ist als Tochtergesellschaft der
AutoScout24 GmbH Teil der Scout24-Gruppe, deren Angebote monatlich rund 7
Millionen Menschen nutzen. Die Scout24-Gruppe bietet branchenspezifische
Services aus sieben Themenfeldern und ist in 10 Ländern präsent. Scout24
ist Teil des Deutsche Telekom Konzerns.
Die
Besitzer von Dieselfahrzeugen mit unwirksamen Rußpartikelfiltern können
diese kostenlos austauschen lassen. Dies vereinbarte das Bundesumweltministerium mit Verbänden der
Wirtschaft.
Betroffen
sind nach Angaben des Ministeriums rund 40.000 Fahrzeuge. Die Halter
sollen sich an dieselbe Werkstatt wenden, in der ihr bisheriger Filter
installiert wurde. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneuerte ihren Vorwurf,
das Bundesumweltministerium hätte den Einbau zehntausender wirkungsloser
Filter rechtzeitig verhindern können.
Das
Umweltministerium traf die Vereinbarung über die "Kulanzregelung" mit den
Verbänden des Autohandels und der Werkstätten. Er gehe davon aus, dass
diese sich zuvor mit ihren Mitgliedsfirmen abgesprochen hätten und die
Werkstätten die Vereinbarung umsetzen, sagte Umweltminister Gabriel. In
den Fällen, in denen es noch keine wirksamen Ersatzfilter gibt, haben die
Hersteller nach Angaben des Ministeriums zugesagt, diese im Laufe des
nächsten Jahres zu liefern.
Die
Autohalter sind laut Gabriel zwar nicht verpflichtet, den Filter
auswechseln zu lassen. Auch profitieren sie mit der alten Anlage weiterhin
von der steuerlichen Vergünstigung. Es liege jedoch im "eigenen großen
Interesse" der Fahrzeugbesitzer, den Filter austauschen zu
lassen.
Die
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen einzelne Firmen laufen nach
Angaben von Minister Gabriel unberührt von der nun getroffenen
Vereinbarung weiter.
Mercedes-Transporter bleiben vorne
Mercedes Benz ist erneut die gefragteste Marke bei gebrauchten Transportern. Auf den Plätzen zwei und drei der Beliebtheitsskala folgen VW und Ford. Dies ist das Ergebnis des 3.
TruckScout24
-Markenreports.
Kleiner Wermutstropfen für die Ranking-Sieger: Alle müssen im Vergleich zum Vorjahr Verluste in der Käufergunst hinnehmen. Aufgeholt haben Hersteller wie Fiat, Renault und Citroen, deren Beliebtheit bei Gebraucht-Käufern seit drei Jahren stetig gestiegen ist. Als Folge hat sich der Abstand zwischen den Platzhirschen und den nachfolgenden Herstellern verringert.
Die Top
10 unter den Transporter-Marken im Jahr 2007:
Der Zweitplatzierte VW zeigte sich 2007
bei der Inlandsnachfrage mit einem Anteil von 26 Prozent ausgesprochen stark, während bei Mercedes-Benz das Verhältnis zwischen Inlands- und Auslandsnachfrage beinahe ausgewogen ist.
Überraschend ist die Entwicklung beim Hersteller Iveco: Seine Transporter werden auf dem internationalen Markt dreimal so häufig nachgefragt wie in Deutschland.
Weiteres Merkmal: Im Vergleich zum letzten Jahr suchen die Kaufinteressierten wieder verstärkt nach Transportern eines bestimmten Herstellers. Nach dem Aufbautyp als wichtigstes Suchkriterium orientieren sich aktuell rund 60 Prozent am Hersteller, noch vor Alter, Preis oder absolvierter Kilometerleistung.
Bei den Fahrzeugtypen ist die Nachfrage im Vergleich zu 2006 stabil. Mehr als ein Viertel der Nutzer suchen gezielt nach Kastenwagen, vor Transportern mit Hochdach (17 Prozent) und Pritschenwagen (12,5 Prozent).
Wie sieht der perfekte Wunschtransporter aus?
Jenseits von Hersteller und Aufbautyp liegen jüngere Fahrzeuge in der Gunst klar vorne. So sind die gefragtesten Transporter nicht älter als vier Jahre. Ebenfalls wichtig: Die Fahrzeuge sollten mindestens die Euro 3 Abgasnorm erfüllen und nach Möglichkeit 75.000 Kilometer Laufleistung nicht überschreiten.
Der Ideal-Transporter verfügt über einen Dieselmotor und kostet nicht mehr als 10.000 Euro. Und die Lieblingsfarbe? Egal ob Ford, Fiat oder Renault, genau 46.860 Besucher wünschten sich im vergangenen Jahr unbedingt einen Transporter in der Farbe Weiß.
TruckScout24, Europas großer Spezialmarkt für gebrauchte Nutzfahrzeuge im Internet, führt seit November 2001 Angebot und Nachfrage auf internationaler Ebene zusammen. Aktuell greifen pro Monat mehr als 1,3 Million Interessenten aus dem Inland und Ausland auf über 80.000 verfügbare Nutzfahrzeuge zu. Die TruckScout24 GmbH ist als Tochtergesellschaft der AutoScout24 GmbH Teil der Scout24-Gruppe.
Scout24 ist eine Gruppe von Online-Marktplätzen, die branchenspezifische Services aus sieben Themenfeldern anbietet und in zehn Ländern präsent ist. Scout24 erleichtert seinen Kunden das Finden oder Anbieten von Produkten, Services und Kontakten und spart ihnen Zeit und Geld. Damit verbessert Scout24 die Transparenz von Märkten. Rund 6 Millionen Menschen nutzen monatlich die Angebote der Scout24 Gruppe, zu der die Internet-Marktplätze AutoScout24, ElectronicScout24, FinanceScout24, FriendScout24, ImmobilienScout24, JobScout24 und TravelScout24 gehören. Scout24 ist Teil des Deutsche Telekom Konzerns.
(Mit einer bundesweiten Sicherheitsinitiative will die Sachverständigen-Organisation DEKRA das Unfallrisiko durch schwere Nutzfahrzeuge senken. Die Aktion startete in Schopsdorf bei Magdeburg mit der Vorstellung einer zusammen mit MAN und Mercedes-Benz entwickelten Methode zur korrekten Einstellung der Spiegelsysteme an Lkw.
Mit einer auf dem Boden aufgemalten Schablone gelingt es dabei, das Spiegelsystem richtig zu justieren und den gefährlichen Toten Winkel auf ein Minimum zu verringern.
Das Rechtsabbiegen von Lkw ist laut Dr. Gerd Neumann, Mitglied der Geschäftsführung von DEKRA Automobil GmbH, eine der gefährlichsten Situationen im Straßenverkehr. Fußgänger und Radfahrer gerieten häufig in die "Tote-Winkel-Falle", wo sie für den Fahrer nur schwer zu erkennen seien. Nach Zahlen des europäischen Parlaments sterben in solchen Situationen jährlich rund 400 Fußgänger und Zweiradfahrer.
Entsprechend einer EURichtlinie müssen bis spätestens 2009 alle ab 1. Januar 2000 zugelassenen schweren Lkw über 3,5 Tonnen mit sicheren Spiegelsystemen nach- oder ausgerüstet sein.
Im Rahmen ihrer Kampagne will die DEKRA auch Unfälle im Dunkeln mit reflektierenden Konturmarkierungen an den Lkw-Aufbauten verhindern. Fast jeder dritte Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften einschließlich Autobahnen ereignet sich bei Dunkelheit, Dämmerung und ungünstiger Witterung. Ein Feldversuch der TU Darmstadt mit jeweils 1800 markierten und unmarkierten Lkw ergab eine Rate von 30 Unfällen bei LKW ohne Reflektoren und nur einem Unfall bei den besonders deutlich gekennzeichneten Fahrzeugen.
Mit ihrer Aktion "Sichtbar mehr Sicherheit" will die Organisation vor allem ältere Fahrzeuge erreichen. Für neu zugelassene Lkw und Sattelzüge über 7,5 Tonnen ist eine Leuchtmarkierung mit passiven Materialien seit 10.Oktober 2007 Pflicht.
Lichtpflicht
in 17 Ländern in Europa
Autofahrer,
die ins Ausland reisen, sollten beachten, dass in vielen europäischen
Ländern eine Ganztages-Lichtpflicht gilt. Jüngstes Beispiel ist Polen.
Hier muss nach Angaben des ADAC seit Mitte April 2007 mit Tagfahr- oder
Abblendlicht gefahren werden.
Bisher
mussten Autofahrer in Polen nur in der Zeit von 1. Oktober bis Ende
Februar auch tagsüber das Licht einschalten. Bei Verstößen gegen die
Lichtpflicht drohen Geldbußen von mindestens 52 Euro. Außer in Polen gilt
die Ganzjahres-Lichtpflicht auch in Dänemark, Estland, Finnland, Island,
Italien, Österreich, Kroatien, Lettland, Norwegen, Schweden, Slowenien,
Mazedonien, Montenegro, Tschechien, Rumänien und Ungarn.
In Ungarn
und Italien ist Licht am Tag allerdings nur außerorts vorgeschrieben. Eine
Empfehlung, ganzjährig mit Licht zu fahren, sprechen Bulgarien,
Deutschland, die Schweiz und Frankreich aus. Wer ohne Licht fährt, hat in
diesen Ländern aber keine Geldbuße zu befürchten.
Initiative
"Sicherer Autokauf im Internet"
Klare
Offensive gegen Internetbetrüger: Die Internet-Fahrzeugmärkte
AutoScout24
und
mobile.de haben jetzt
zusammen mit dem
ADAC
die
Initiative "Sicherer
Autokauf im Internet" ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es,
Nutzer von Online-Autobörsen für Sicherheitsfragen rund um den Autokauf im
Netz zu sensibilisieren und umfassend zu informieren.
Das
Internet hat sich zum zentralen Marktplatz für Neu- und Gebrauchtwagen
entwickelt. Der zieht aber nicht nur seriöse Nutzer an: Alle
Online-Automobilbörsen haben heute mit betrügerischen Kauf- und
Verkaufsangeboten zu kämpfen, von Scheckbetrug bis hin zum Betrug via
Vorab-Überweisung, bei denen es schnell um mehrere tausend Euro gehen
kann.
Mit der
Initiative übernehmen die Partner Verantwortung und setzen sich noch
stärker für einen sicheren Handel im Internet ein. Die Online-Autobörsen
arbeiten zwar kontinuierlich an der Verbesserung von "Abwehrmechanismen"
und investieren in Personal und neueste Technik, können aufgrund der
Schnelligkeit des Mediums Internet diese betrügerischen Inserate jedoch
nicht völlig
ausschließen.
Hier
finden Verbraucher Sicherheits-Tipps
aller beteiligten Partner. Auf der Website sind die häufigsten "bekannten
Betrugsmethoden" zusammen mit den entsprechenden Warnsignalen aufgeführt.
Wer diese erkennt und gewisse Vorsichtsregeln beherzigt, kann sein
Fahrzeug beruhigt über das Internet kaufen oder verkaufen. Ergänzend zeigt
der "Musterkauf", wie ein Autokauf via Internet idealerweise vonstatten
gehen sollte, und auf welche Punkte Verbraucher achten müssen, um nicht
einem vermeintlichem Schnäppchen aufzusitzen.
Wer ein
verdächtiges Inserat bemerkt oder befürchtet, an einen Käufer oder
Verkäufer mit betrügerischen Absichten geraten zu sein, findet in der
Rubrik "Erste Hilfe" konkrete Unterstützung. Die Website wird in den
nächsten Monaten weiter ausgebaut und kontinuierlich aktualisiert.
Bildmaterial und Statements der beteiligten Partner stehen unter
hier zum Download bereit.
Sprecher der Initiative ist Ulrich May, Leiter Interessenvertretung Recht
der Juristischen Zentrale des ADAC.
Günstige Auto-Wertermittlung online
Der
„Rohstoff“ für die Arbeit von EurotaxSchwacke sind Daten rund um das
Automobil. In einer langen Prozesskette werden diese „veredelt“ zu
Managementsystemen, Bewertungs- und Restwertprognoseprogrammen oder
Marktanalysen. Dabei werden immer mehr Daten auf die unterschiedlichen
Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten. 1957 registrierte die erste Ausgabe
der SchwackeListe auf einem Blatt rund 40 Autos. Heute umfasst die
Datenbank rund 28.000 PKW-Typen, Geländewagen-Typen und Transporter-Typen
sowie zehn Millionen Serienmerkmale und Sonderausstattungs - Merkmale. Zur
Online-Fahrzeugbewertunghierklicken!
Händler
dürfen Haftung ausschließen
Gebrauchtwagenhändler
dürfen die Haftung für Mängel an verkauften Autos ausschließen, wenn sie
nur als Vermittler des Voreigentümers auftreten. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Eine 2002
erlassene Vorschrift, wonach Unternehmen der Ausschluss der Mängelhaftung
zu Lasten der Verbraucher untersagt ist, findet auf die so genannten
Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel in der Regel keine Anwendung,
urteilte das Karlsruher Gericht. Damit klärte der BGH die für den
Gebrauchtwagenhandel eminent wichtige Frage, ob ihm der bisher übliche
Haftungsausschluss durch den Erlass der Verbraucherschutzvorschrift
versagt ist. (Aktenzeichen: VIII ZR 175/04 vom 26. Januar
2005).
Der VIII.
Zivilsenat gab einem Gebrauchtwagenhändler Recht, der den Opel Astra eines
- im Kaufvertrag ausdrücklich als Verkäufer ausgewiesenen - Voreigentümers
veräußert und zugleich die Haftung für Mängel an dem Fahrzeug
ausgeschlossen hatte. Der Kläger, der Fehler an dem Wagen entdeckt hatte,
wollte sich von dem Vertrag lösen.
Nach den
Worten des BGH ist es in dieser Konstellation für den Käufer eindeutig,
dass er - wie dem Vertrag zu entnehmen - den Wagen von einem zum
Haftungsausschluss berechtigten Privatmann und nicht von einem
gewerbsmäßigen Händler erwirbt.
Unerheblich
sei, ob der Händler in den Vertragsverhandlungen ausdrücklich darauf
hingewiesen oder das Fahrzeug auf seinem Betriebsgelände präsentiert habe.
Agenturgeschäfte von Gebrauchtwagenhändlern seien eine seit langem
bekannte Erscheinung und könnten deshalb nicht als Umgehung des
Verbraucherschutzes angesehen werden.
Etwas anderes gilt laut BGH aber, wenn
der Händler den Wagen gegen einen Festpreis in Zahlung nimmt. In diesem
Fall sei - bei wirtschaftlicher Betrachtung - von einem Ankauf durch den
Händler auszugehen, so dass ihm der Ausschluss der Haftung für Mängel
versagt sei.
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