REISEVERSICHERUNG - RUNDUMSCHUTZ
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Bei
Reisen nach Mexiko beachten
Nach Angaben des ADAC können Urlauber, die eine Reise nach Mexiko gebucht haben, aufgrund der dort ausgebrochenen Schweinegrippe ihre Reise umbuchen oder kostenlos stornieren. Auch wenn noch keine ofizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt, sind viele Reiseveranstalter bereit, gebuchte Reisen zu stronieren.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt jedoch
keine Stornokosten. Versichert sind nur Ereignisse, die im Bereich des Versicherten liegen, zum Beispiel Krankheit, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen oder Unfall. Andere Risiken, wie z.B. Terrorgefahr oder Seuchengefahr, deckt diese Versicherung nicht.
Bricht die Krankheit jetzt am Urlaubsziel aus, gelten für Auslandskrankenschutzversicherte und ADAC PlusMitglieder weiterhin alle Leistungen, da von einer akuten und unerwarteten Erkrankung ausgegangen werden kann. Behandlungen in örtlichen Krankenhäusern oder im schlimmsten Fall ein Krankenrücktransport sind dabei gedeckt. Ein Rücktransport ist jedoch nur dann möglich, wenn er für den Patienten und für alle Beteiligten gefahrlos durchzuführen ist. Bei weiterer Ausbreitung der Schweinegrippe und einer Warnung des Auswärtigen Amtes bleibt jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob bei einer zu einem solchen Zeitpunkt angetretenen Reise noch Versicherungsschutz besteht.
So können Sie sich vor Ort schützen:
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regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife
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Menschenansammlungen meiden
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kein Kontakt mit Erkrankten
Tritt im Zeitraum von etwa 14 Tagen nach der Rückkehr aus Mexiko Fieber auf, sollte ein Arzt hinzugezogen und von der Reise unterreichtet werden.
Die allgemeine Situation in Mexiko und auch in den USA ist noch nicht allarmierend, der Virus wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aber als sehr gefährlich eingestuft. Der ADAC rät Reisenden, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Mehr zu den ADAC Mitgliedschaften und ADAC-Leistungen finden Sie hier...
Jeder
Dritte schließt eine Reiseversicherung ab
Marktforschungs-Zahlen
der GfK Gesellschaft für Konsumforschung machen es deutlich: Beim Urlaub
gehen die Deutschen auf Nummer sicher. 31 Prozent der deutschen Urlauber
schließen ergänzend zu ihrer Reisebuchung eine Versicherung
ab.
Es zeigt sich, dass im Osten Deutschlands ein größerers Interesse für
Reiseversicherungen besteht. Mit 36 Prozent liegt die Quote der
abgeschlossenen Versicherungen um fünf Prozentpunkte über dem Durchschnitt
der anderen Landesteile in Deutschland, dies ermittelte die Gesellschaft
für Konsumforschung (GfK).
Durchschnittlich
340.000 Buchungssätze aus einer repräsentativen Stichprobe von rund 1.200
Reisebüros in Deutschland werden pro Monat vom Tourismus-Vertriebspanel
der GfK ausgewertet und auf den Gesamtmarkt
hochgerechnet.

Die besten Auslandsreise-Krankenversicherungen
Von 38 getesteten Jahresverträgen in
der Auslandsreise-Krankenversicherung hat die Zeitschrift Finanztest im
März dieses Jahres neun mit sehr gut und 18 mit gut bewertet..
,,Sehr gut" bewertete Jahresverträge bieten die Auslandsreise-Krankenversicherer
Düsseldorfer,
HanseMerkur,
HUK-Coburg,
Barmenia,
Central
holiday,
Debeka, HUK24 und
Quelle.
Im Zentrum der
Tests stand nach Angaben der Zeitschrift die Verbraucherfreundlichkeit der Bedingungen.
Wesentliche Punkte dabei waren:
Vorerkrankung: Der Ausschluss von Vorerkrankungen beschränkt sich auf bereits vor Reiseantritt ärztliche diagnostizierte Erkrankungen sowie solche, derentwegen überhaupt die Reise angetreten wurde.
Nachleistungen: Als verbraucherfreundlich bewertet wird, wenn der Versicherer selbst über den Ablauf des Versicherungsschutzes hinaus leistet, bis der erkrankte Versicherte transportfähig ist.
Krieg, innere Unruhen: Der übliche Ausschluss beschränkt sich auf solche Kriegsereignisse, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorlag sowie wenn der Versicherte selbst aktiv beteiligt ist.
Überführung und Bestattung: Hier erwarten die Tester mindestens 5.000 Euro Kostenübernahme für Bestattungen sowie 10.000 Euro für Überführungen.
Erleichterter Krankenrücktransport: Hier wird erwartet, dass die Kosten des Rücktransports schon dann übernommen werden, wenn dieser „sinnvoll und vertretbar“ ist und nicht zusätzlich an medizinische Voraussetzungen oder eine Mindestdauer der stationären Behandlung gebunden ist.
Vorleistungen: Optimal aus Sicht von Finanztest ist, wenn der Krankenversicherer vollständig in Vorleistung tritt und dem Versicherten die Mühe abnimmt, Rückerstattungen von anderen Leistungsträgern einzufordern.
Einreichungsfrist: Hier wird eine großzügige Frist für die Vorlage von Belegen erwartet, ohne dass diese genau beziffert wäre.
Behandlungsmethoden: Ideal ist, wenn „sämtliche Behandlungsmethoden und Arzneien anerkannt werden, die im Reiseland als wirkungsvoll gelten“.
Nahezu vollständig entspricht
laut FINANZTEST die Düsseldorfer Versicherung Krankenversicherungs-Verein a.G. diesen Kriterien und erhält deshalb die Traumnote 1,0, was die Verbraucherfreundlichkeit der Bedingungen angeht. Kaum schlechter fällt das Urteil über Angebote der HanseMerkur und der HUK-Coburg aus.
Preislich liegen die Auslandsreise-Krankenversicherungen in absoluten Beträgen alle nahe beieinander. So schwankt der Grundbeitrag für Neuverträge zwischen sechs und knapp 15 Euro. Familien lassen sich bei vielen Versicherern zu einem günstigen Komplettpreis versichern, der zwischen 14,50 und knapp 30 Euro liegt.
Allerdings müssen Ältere vielfach einen Aufschlag zahlen. Auch nimmt nicht jeder Versicherer Ältere unbegrenzt auf, das Höchstaufnahmealter liegt in diesen Fällen zwischen 59 und 75 Jahren.
Üblich ist, dass Auslandsreise-
Krankenversicherungen Assistanceleistungen vorsehen. Diese werden von den Versicherern als wichtiges Leistungsplus beworben.
„Hilf dir selbst!“, fordert dagegen Finanztest Verbraucher auf, sich besser selbst vorab über wichtige Telefonnummern, Ärzte, Botschaften und andere Adressen zu informieren. Denn dass man die im Ernstfall von den zumeist von den Krankenversicherern eingeschalteten Assisteuren erhält, das kann man offenbar nicht immer voraussetzen.
Richtig versichert in den Urlaub
Gerade wer lange im Voraus und teure Reisen bucht, sollte bedenken, dass bei einer Absage der Reise in jedem Fall Stornogebühren anfallen,
gibt die Verbraucherzentrale NRW zu bedenken. Eine Reiserücktrittversicherung könne da sehr sinnvoll sein.
Je später eine Reise abgesagt wird, umso höher sind die Stornogebühren. Bei manchen Veranstaltern wird ein Teil des Preises auch dann fällig, wenn der Urlaub bereits kurz nach der Buchung abgesagt wird.
Empfehlenswert sei es deshalb, eine Reiserücktrittsversicherung bereits bei der Buchung abzuschließen.
Im Vergleich zu den Reisekoste ist die Absicherung relativ günstig zu haben.
Laut Stiftung Warentest müssen Urlauber bei einer 3000 Euro teuren Reise zwischen 47 und 105 Euro für den Schutz bezahlen - vergleichsweise wenig, wenn im Extremfall 100 Prozent des Reisepreises als Stornokosten fällig werden. Die Warentester empfehlen darüber hinaus, Versicherungen ohne Selbstbehalt abzuschließen. Policen mit Selbstbehalt sind zwar günstiger, aber 20 Prozent des Reisepreises muss der Urlauber dann in jedem Fall selbst bezahlen, wenn er absagt. Da kommen schnell grössere
Beträge zusammen.
Manche Reiserücktrittsversicherungen schließen neben der Möglichkeit wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Tod eines Angehörigen den Urlaub vor dem Reisetermin abzusagen, auch die Option ein, die Ferien aus dringendem Grund abzubrechen, wenn sie bereits begonnen haben.
Verbraucherschützer
raten dazu, neben einer Reiserücktrittsversicherung auch eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Die sei unverzichtbar, selbst bei Reisen ins europäische Ausland oder in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist zwar durch den Auslandskrankenschein auch in vielen Urlaubsländern Verlass, allerdings richtet sich der Umfang der Leistungen nach den Bestimmungen des Reiselandes. Die sind aber oft nicht so umfangreich wie in Deutschland.
Viele Patienten werden dadurch im Ausland wie Privatpatienten behandelt. Auf den Kosten dafür bleibt der Feriengast dann allerdings im Nachhinein sitzen. Außerdem zahlt die GKV grundsätzlich keine Rücktransporte.
Daran sollten auch Privatversicherte denken, deren Krankenversicherungen zwar weltweiten Schutz garantierten, nicht immer allerdings einen medizinisch notwendigen Rücktransport.
Die Verbraucherzentralen empfehlen bei Reisekrankenversicherungen den Abschluss von Jahrespolicen, mit denen man so oft Urlaub machen kann, wie man will. Kostengünstig seien diese Verträge außerdem: Für jüngere Reisende gibt es den umfassenden Schutz bereits für weit unter zehn Euro, für ältere etwa für 15 Euro. Die ganze Familie lässt sich ebenfalls in einer Police für unter 20 Euro zusammenfassen.
Im Gegensatz zur Rücktritts- und Reisekrankenversicherung kann der Urlauber seinen Geldbeutel bei allen anderen Zusatzversicherungen schonen,
denn eine Urlaubshaftpflicht beispielsweise ist laut Stiftung Warentest schlicht überflüssig. Für Schäden, die Reisende im Ausland verursachen, kommt die normale Privathaftpflicht auf - eine Police, die ohnehin jeder haben sollte. Auch die Hausratversicherung kommt für einige Schäden auf, die im Urlaub entstehen können. Wird beispielsweise das verschlossene Hotelzimmer geknackt und Wertsachen gestohlen, springt die Hausratversicherung wie zu Hause auch ein. Auch das Gepäck ist über die Hausratversicherung geschützt.
"Rund-um-Sorglos-unter-Palmen"-Policen haben laut
Vesrbraucherschützer dagegen ihre Tücken. Sie würden meist nicht
halten, was sie versprechen. Oft seien die Deckungssummen viel zu gering, um im
Zweifelsfall wirklich helfen zu können. Verbraucherschützer.
raten, einzelne Verträge abzuschließen anstelle von
Komlettlösungen.
Online-Versicherungen
immer beliebter
2,5 Millionen. deutsche Bürger
haben schon mindestens einmal eine Online- Versicherung abgeschlossen.
Mittlerweile glauben schon 25 Prozent der deut- schen Bürger eine
Versicherung ohne die Hilfe eines Vertreters abschließen zu können,
berichtet eine Studie des Marktforschungs- und Beratungsunterneh- mens TNS
Infratest
Unter
regelmäßigen Internetnutzern erfreuen sich Online-Versicherungen
besonderer Beliebtheit. Die Hälfte der Internetnutzer hat keine Bedenken
gegen einen Versicherungsabschluss via Internet.
Einen großen Beitrag leistet
das Internet auch, wenn es um Versicherungs- informationen geht. Knapp
vier Millionen deutsche Bürger haben schon mindestens einmal ein konkretes
Online-Versicherungsangebot eingeholt. Mit allgemeine Informationen haben
sich laut Studie über sechs Mio. der Deutschen versorgt.
Eine Steigerung wurde auch bei
den Besuchen von Versicherungsseiten im Internet festgestellt. In einem
Monat verzeichnen die deutschen Versiche- rungsseiten ca. 2,4 Millionen
Besucher, 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Jeder zweite deutsche
Internetnutzer hat schon einmal eine Versicherungshomepage besucht.
Derartige Entwicklungen werden sich weiterhin fortsetzen, meint TNS
Infratest. Denn besonders für junge Versicherungsnehmer, die mit dem
Internet aufge- wachsen sind,
b
ieten Online-Versicherungen
ansprechende Angebote.
Verbraucherschützer
raten allen Auslandsurlaubern zum Abschluss einer privaten
Auslandsreisekrankenversicherung, denn nach einem Unfall oder bei
Krankheit im Ausland kann die medizinische Behandlung teuer
werden.
Allerdings
sind Kreditkartenkunden oft bereits abgesichert. Darauf weist der ADAC
hin. Er rät Kreditkartenkunden, sich vor einer Reise bei ihrem
Kartenanbieter nach dem Versicherungsschutz zu erkundigen. Sollte die
Karte keinen ausreichenden Schutz bieten, ist eine
Auslandskrankenversicherung ratsam.
Die Kreditkartenunternehmen bieten
diese Versicherungen jedoch nur für ihre Premium-Karten an. Zudem haften
die Versicherungen meist nur, wenn die jeweiligen Leistungen mit der Karte
bezahlt wurden.
Mehrfach
hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)
entschieden, dass Kassen die Arzt- und Krankenhauskosten, die im
EU-Ausland entstanden sind, erstatten müssen - auch bei geplanten Behandlungen
wie Zahnersatz oder Kuren. Wer im Urlaub in einem anderen EU-Land krank
wird, hat Anspruch auf Kostenerstattung durch seine Krankenkasse. So steht dies
in einer EU-Verordnung aus dem Jahre 1971.
Aber,
wie das Europäische Verbraucherzentrum "Euro-Info" in Kehl oft
erfährt, müssen
Urlaubsreisende immer wieder erleben, dass Ärzte und Krankenhäuser die
Versicherungskarte erst gar nicht anerkennen und Vorauszahlung fordern. In manchen Ländern,
etwa in Österreich und der Schweiz, gelten dann die oft weit höheren Tarife für Privatpatienten.. Erstattet werden jedoch nur die
Vertragssätze, wie ein Sprecher der AOK mitteilt.
Patienten müssten
in solchen Fällen daher mit einem oft erklecklichen Eigenanteil rechnen. Die deutschen Krankenkassen und der Bund
der Versicherten empfehlen daher bei Reisen ins Ausland grundsätzlich den
Abschluss einer privaten Reiseversicherung. - zumal die gesetzlichen
Krankenversicherungen den Rücktransport von Kranken meist nicht übernehmen.
HINWEIS:
Die Informationslinks und Tarife / Preise einzelner Angebote können
sich in seltenen Faellen und saisonbedingt zwischen den
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