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PRICKELNDES
FÜR SILVESTERABEND
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Silvesterknaller
von
Bonprix
- Outfit für die erste Nacht
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Mode
und Accessoires zum Ausgehen
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Hörschäden nach Silvesterböller
Laute
Silvesterböller können bei Menschen ein Knalltrauma verursachen. Die
Folgen sind oft unheilbare Hörschäden und Ohrgeräusche, ein so genannter
Tinnitus. Darauf weist die Fördergemeinschaft Gutes Hören (FGH) in Marburg
hin.
Betroffene
hätten vor allem Probleme bei der Wahrnehmung hoher Frequenzen: Sie hören
Klingeltöne, hohe Stimmen oder Vogelgezwitscher deutlich schlechter als
zuvor.
Laut FGH erreichen Silvesterböller eine
Lautstärke von 130 bis 175 Dezibel. Das sei lauter als ein
Presslufthammer. Ein einziger Knall von mehr als 150 Dezibel könne bereits
ein Knalltrauma auslösen. Die FGH empfiehlt daher, bei der
Silvesterknallerei die Ohren zu schützen. Wer einen «Lärmunfall» erlitten
hat, sollte unbedingt zum Hals-Nasen-Ohrenarzt gehen und den Ohren einige
Tage Ruhe gönnen.

Kochpartner
aus dem Internet
Wer sich
nicht allein an den Herd stellen will, kann auch im Internet Kochpartner
finden. So beispielsweise auf der Internet-Seite
www.alleine-kochen-ist-doof.de.
Außerdem bietet die Seite einen Chat
an, dort können sich kochbegeisterte Singles kennen
lernen.
Wer nach
Rezepten, Anregungen und Tricks sucht, wird ebenfalls fündig. Auch Tipps
zur Zubereitung und Anekdoten rund ums Kochen gibt es. Nach Angaben der
Seite haben sich bereits mehr als 8500 Single-Köche und -Köchinnen
angemeldet. Wer mag, kann nach Kochpartnern in seiner Stadt
suchen.

Feuerwerk
nicht im Ausland kaufen
Zu
Silvester warnen der Bundesgrenzschutz (BGS) und die Bundesanstalt für
Materialprüfung (BAM) vor dem Kauf von Feuerwerk im nahen
Ausland.
In vielen europäischen Staaten werde
gefährliche Pyrotechnik mit giftigen Substanzen wie Blei oder Blausäure
verkauft. Der BGS registriere einen zunehmenden Kauf von Feuerwerk in
Polen und Tschechien. Da die Einfuhr illegal ist, wird bei Grenzkontrollen
sofort ein Strafverfahren eingeleitet.

Kaffeespezialitäten
immer beliebter
Bei den
Verbrauchern in Deutschland werden Kaffeespezialitäten wie Cappuccino,
Espresso und Latte Macchiato immer beliebter. Dagegen wird nach Angaben
der Zentralen Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP) weniger Bohnenkaffee
getrunken.
Die Zahl
der Bestellungen außer Haus nahm im ersten Halbjahr 2005 bei den
Kaffeespezialitäten gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 11,4 Prozent zu. Im
gleichen Zeitraum sank der klassische Bohnenkaffee in der Gunst der
Verbraucher um 2,7 Prozent.
Laut
Marktbeobachter haben sich damit die Marktanteile gedreht: Demnach kamen
im ersten Halbjahr 2005 die Kaffeespezialitäten auf einen Marktanteil von
52 Prozent. Im Vorjahreszeitraum galt dieser Wert noch für normalen
Kaffee. Am beliebtesten
Bei den Spezialitäten ist Cappuccino
mit einem Marktanteil von 42 Prozent (plus 5,9 Prozent) am beliebtesten.
Gefolgt von Espresso mit 29 Prozent (plus 14,1 Prozent). Auf dem dritten
Platz liegt Milchkaffee nach italienischer Art mit 25 Prozent (plus 10,7
Prozent).
Wer sein Weihnachtsgeschenk umtauschen möchte, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen, wenn beim Kauf kein Umtausch vereinbart wurde. Denn in Deutschland gibt es kein gesetzlich verankertes Umtauschrecht,
wie die Stiftung Warentest
in einer Presseverlautbarung betont.
Bei Fehlern an neuer Ware hat der Kunde jedoch klare Rechte: Innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf haftet der Verkäufer für Mängel am Produkt. Ein generelles Rückgaberecht gibt es nur bei Online- oder Versandeinkäufen.
Alle Jahre wieder beginnt nach den Festtagen das muntere Umtauschen. Viele Händler nehmen ihre Ware aus Kulanz zurück und tauschen sie um. Will der Kunde sicher gehen, vereinbart er mit dem Verkäufer schon beim Kauf ein Recht auf Umtausch und lässt sich dies schriftlich auf dem Kassenbon bestätigen. Diesen muss der Käufer aufheben: Ohne Kassenbon und Originalverpackung funktioniert der Umtausch selten.
Wirbt der Händler mit einem Rückgaberecht, muss er es auch gewähren.
Anders bei Versand- und Onlinebestellungen: Bis zu 14 Tage nach Lieferung kann der Käufer die Ware zurückgeben. Dabei gilt: Die bestellte Ware als Paket zurückschicken und den Einlieferungsschein als Beleg aufbewahren. Wichtig bei CDs und DVDs ist ein unbeschädigtes Siegel.
Die Originalverpackung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, eignet sich aber am besten, um das Paket schadenfrei zurückzuschicken. Für Ware über 40 Euro muss der Kunde das Rückporto nur zahlen, wenn er die Ware noch nicht bezahlt hatte.
Bei defekten Produkten - egal ob aus dem Laden oder vom Versand - muss der Verkäufer noch zwei Jahre nach dem Kauf für Reparatur oder Umtausch sorgen. In den ersten sechs Monaten gilt zugunsten des Kunden die Annahme: Die Ware war schon zum Kaufzeitpunkt defekt.

HINWEIS:
Die Preise einzelner Produkte können sich in seltenen Fällen und
saisonbedingt zwischen den Aktualisierungsphasen der Messe - Portalseiten
ändern. Den aktuellen und damit verbindlichen Preis finden Sie im
jeweiligen Online-Shop nach Anklicken des Links oder
Banners. 
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