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Reisemobil-Steuer:
Musterklage anhängig
Als eines
der letzten Bundesländer schwenkte Bayern auf einen bürgerfreundlichen Weg
ein: Bei Einsprüchen von Wohnmobilbesitzern gegen die Erhöhung der
Kfz-Steuer müssen die Finanzämter im Freistaat einem Ruhen des Verfahrens
nach § 363 der Abgabenordnung zustimmen. Dies stellte das bayerische
Finanzministerium jetzt auf Nachfrage der
Reisemobil Union (RU)
klar.
Ministerialdirigent
Eckehard Schmidt erklärte, dass das Bayerische Landesamt für Steuern eine
Anweisung an die Finanzämter entsprechend präzisieren
wird. Die Entscheidungsbefugnis der einzelnen Finanzbeamten in
Einzelfällen, die zu einer uneinheitlichen Behandlung der Steuerbürger in
verschiedenen Finanzämtern geführt hat, schränkte das Finanzministerium
damit weitestgehend ein.
„Dies ist
eine erfreuliche Entwicklung für die Wohnmobilbesitzer“, beurteilt Peter
Broszio die Klarstellung durch das bayerische Finanzministerium. „Wir
sehen damit unsere Rechtsauffassung bestätigt“, so der Projektleiter
„Wohnmobilsteuerklage“ der RU. Gleichzeitig fordert er die Besitzer von
Reisemobilen auf, Ihre Steuerbescheide nicht widerspruchslos hinzunehmen
und Einspruch dagegen einzulegen. Die Reisemobil Union böte hierfür alle
notwendige Unterstützung.

Seit
Jahren ist die Musterklage der Reisemobil Union gegen die
verfassungswidrigen Bestandteile des Gesetzes zur Erhöhung der Kfz-Steuer
für Wohnmobile am Finanzgericht des Saarlandes in Saarbrücken anhängig.
Auch am Finanzgericht München hat der Dachverband der Reisemobilfahrer
eine Musterklage laufen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Verfahren
gegen das Steuererhöhungsgesetz. In den Finanzverwaltungen der
Bundesländer werden Einspruchsverfahren bisher höchst unterschiedlich
behandelt. „Die Kfz-Steuer muss bundesweit einheitlich gehandhabt werden -
eine Ungleichbehandlung von Steuerbürgern ist hier verfassungsrechtlich
nicht zulässig“, stellt Broszio klar. Sie sei aber bislang eher die Regel
als die Ausnahme gewesen.
Finanziert werden die erforderlichen Musterklagen durch Spenden, die die
RU eingeworben hat. Nach einem langen und
kontroversen Gesetzgebungsverfahren wurde das beanstandete Gesetz verkündet und wirksam. Es wurde für 20 Monate rückwirkend
in Kraft gesetzt. Das Gesetz verschärft die
steuerrechtliche Definition „Wohnmobil“ und führte eine eigene
Bemessungsgrundlage mit teureren Steuersätzen ein.

Mehr Caravans und Reisemobile
Immer mehr Deutsche entscheiden sich für Urlaub im mobilen Eigenheim. Die Zahl der neu zugelassenen Caravans und Reisemobile in Deutschland ist nach Angaben des Caravaning Industrie Verbands (CVID) mit Sitz in Frankfurt weiter gestiegen
Caravans und Reisemobile werden in Deutschland immer beliebter.
Eine vom CVID in Auftrag gegebene Sonderbefragung im Rahmen der Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen F.U.R. habe ergeben, dass immer mehr Deutsche sich Urlaub im Caravan oder Reisemobil vorstellen können.
16 Prozent der Befragten gaben an, in den kommenden drei Jahren einen solchen Urlaub zu planen. Das entspreche einem Potenzial von 10,1 Millionen Menschen. Vor fünf Jahren lag der Prozentsatz den Angaben zufolge noch bei zwölf Prozent, das entsprach 7,6 Millionen Urlaubern.
Damit sei das Marktpotenzial für die Freizeitform Caravaning in den vergangenen fünf Jahren um 33 Prozent gestiegen.
Als wichtigstes Argument für den Caravaning-Urlaub gaben 22 Prozent der Befragten die Spontaneität und Ungezwungenheit des Reisens an. Naturnähe lag mit 14 Prozent auf Platz zwei, Familienfreundlichkeit nannten zehn Prozent als Grund.

Wohnmobile: Für viele wurde es teurer
Der ADAC
hilft, die neue Besteuerung für Wohnmobile zu errechnen. Seit 2007
wurden die neuen Steuerbescheide verschickt, die Wohnmobile nach Gewicht
sowie neu eingeführten Schadstoffklassen eingeteilt. Der ADAC hat
eine Tabelle ins Netz gestellt, mit der man anhand der Schlüsselnummer die
Schadstoffklasse des Wohnmobils zuordnen kann.
Im
Einzelfall kann das teuer werden. Dieses ist auch der Hauptkritikpunkt des
ADAC. Es ist laut ADAC nicht zumutbar, dass Wohnmobilbesitzer rückwirkend
bis 1. Januar 2006 Steuern nachzahlen sollen! Im Vergleich zu den
ursprünglichen Plänen der Bundesländer fallen die Erhöhungen zwar deutlich
moderater aus, für einige Wohnmobile wird die Steuer sogar
sinken.
Aber rund
211 000 Besitzer von Wohnmobilen ohne Schadstoffklasse (EURO 0) müssen mit
Steuererhöhungen bis zu 150 Prozent rechnen. Das sind nach Ansicht des
ADAC in dieser Höhe nicht hinnehmbare Verteuerungen. Doch damit nicht
genug. Der Begriff „Wohnmobil“ wurde nun steuerrechtlich enger gefasst.
Wohnmobile müssen jetzt strikteren Richtlinien folgen: z.B. muss der
Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimetern sowohl an der
Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweisen
Hier
können Sie anhand Ihrer Schlüsselnummer
die Schadstoffklasse Ihres Wohnmobils ermitteln und die neue Besteuerung
vom ADAC online gratis errechnen lassen.

Reiseveranstalter
muss Ersatz stellen
Reiseveranstalter
müssen ihren Kunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen, wenn ein
über sie gebuchtes Campmobil bei einem Unfall beschädigt
wurde.
Das gilt
unabhängig davon, ob die Frage nach dem Unfallschuldigen schon geklärt ist
oder nicht. Das Unternehmen darf von dem Gast zudem nicht fordern, an
einen weit entfernten Ort zu reisen, um den Ersatzwagen dort abzuholen.
Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 30 C 600/05-25),
berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht.
Im
verhandelten Fall ging es um eine Campmobil-Reise durch die USA, die 35
Tage dauern sollte. Nach 10 Tagen kam es in Atlanta in Georgia zu einem
Unfall, bei dem der Wagen schwer beschädigt wurde. Im konkreten Fall
musste der Reiseveranstalter die Mietgebühr für die 25 noch gebuchten,
dann aber nicht genutzten Campmobil-Tage zurückzahlen. Außerdem entschied
das Gericht, dass das Unternehmen für Hotelkosten in Höhe von gut 1400
Euro aufzukommen hatte. Denn der USA-Reisende hatte sich selbst einen
anderen Leihwagen beschafft, um seine Tour fortsetzen zu können, und dann
in Hotels übernachtet.

Der
„Rohstoff“ für die Arbeit von EurotaxSchwacke sind Daten rund um das
Automobil. In einer langen Prozesskette werden diese „veredelt“ zu
Managementsystemen, Bewertungs- und Restwertprognoseprogrammen oder
Marktanalysen. Dabei werden immer mehr Daten auf die unterschiedlichen
Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten.
1957 registrierte die erste Ausgabe
der SchwackeListe auf einem Blatt rund 40 Autos. Heute umfasst die
Datenbank rund 28.000 PKW-Typen, Geländewagen-Typen und Transporter-Typen
sowie zehn Millionen Serienmerkmale und Sonderausstattungs - Merkmale. Zur
Online-Fahrzeugbewertung
hier
klicken!

Eine
Bewertung der Ausbauten im Wohnbereich wurde nicht vorgenommen. Die
Fahrwerke der getesteten Wohnmobile sind in den vergangenen Jahren besser
geworden, Mercedes und VW verfügen sogar serienmäßig über ESP. Im viel zu
weich abgestimmten Ford fühlt man sich auf der Autobahn unsicher, weil der
Aufbau stark schwankt und der Wagen giert.
Die
Motoren sind bei allen Modellen ausreichend stark, so dass man mühelos im
Straßenverkehr mithalten kann. Durch das hohe Fahrzeuggewicht und die
etwas unterdimensionierten Bremsen haben alle Kandidaten zu lange
Anhaltewege. Vor allem der Peugeot fällt hier im Vergleich ab. Schon nach
wenigen harten Bremsmanövern trat Fading auf, was im Test durch kräftige
Rauchschwaden an den hinteren Rädern signalisiert wurde.
Die
Bedienung ist bei allen fünf Fahrzeugen unproblematisch und
selbsterklärend. Die Sitzposition erscheint meist zu hoch. Die
Einstellmöglichkeiten für Lenkrad und Sitze könnten besser sein. Bei
Mercedes, VW und Peugeot kann man hier über Sonderausstattungen Abhilfe
schaffen. Der Testverbrauch der Fahrzeuge lag zwischen zehn Liter
(Peugeot, Renault und Ford) und zwölf Liter (VW). Dieselpartikelfilter
sind bei den Motoren von Mercedes, VW und dem neuen 2,5 dCi Dieselmotor
von Renault serienmäßig.
Die
Caravan-Branche verzeichnet wieder mehr Interessenten für teure und
hochwertige Mobile, aber andererseits versucht man auch die Wünsche jener
Käufergruppe zu befriedigen, die nach eher preisgünstigen Fahrzeugen
sucht. Zwar gibt es einen Caravan für die Familie schon für weniger als
8000 Euro. Das heißt aber nicht, dass die Tour damit schon beginnen
kann.
Im
Endeffekt hängt alles mit den eigenen Komfortansprüchen zusammen, betont
der Deutsche Camping-Club (DCC). Braucht man zum Beispiel eine Dursche
oder ein Bad im Fahrzeug? Möchte man eine Markise oder ein Vorzelt als
gute Möglichkeit, den Wohnraum zu vergrößern?
Hinzu
kommt die Einrichtung, wobei die Möglichkeiten vom Teppich bis zur
Vorzeltküche reichen. Weiter beliebte Extras wären die Klimaanlage und die
Rückfahrkamera, die das Rangieren erleichtert, und viele kleine Dinge, die
den Basispreis schnell vergessen lassen: Ein Wasserschlauch zum Befüllen
des Frischwassertanks, Unterlegplatten oder -keile, um das Fahrzeug auch
auf unebenem Untergrund platzieren zu können, und die Anschaffung eines
Fahrradträgers.
Es ist auf
jeden Fall mit Zusatzanschaffungen von 2000 bis 5000 Euro zu rechnen.nes
zurückgegriffen werden.Lang ist die Liste an Wohnmobiliar und Accessoires
für den Campingurlaub, die finanziellen Mittel sollten also nicht schon
mit der Anschaffung eines Basisfahrzeugs erschöpft sein, raten
Experten.
In
armen Ländern Vorsicht vor Tuberkulose
Auch heute
noch sollten sich Rucksacktouristen, die in ärmeren Ländern unterwegs
sind, vor Tuberkulose (Tbc) in Acht nehmen. Das rät das Centrum für
Reisemedizin (CRM) in einer Presseverlautbarung.
Laut
Robert-Koch-Institut in Berlin ist die Tuberkulose die weltweit häufigste
zum Tode führende Infektionskrankheit bei Jugendlichen und Erwachsenen.
Rund zwei Millionen Menschen sterben jedes Jahr an Tbc, 95 Prozent der
Fälle treten in Entwicklungsländern auf.
Die
Ansteckungsgefahr für Standardtouristen, die einen Badeurlaub mit
Übernachtung im Hotel buchen, ist gering. Wer aber in Osteuropa, Afrika,
Südamerika oder Asien "ortsüblich" reist - etwa im Überlandbus -, kommt
womöglich mit der hauptsächlich betroffenen armen Bevölkerung zusammen und
kann sich anstecken.
Ein
Riesenproblem gibt es laut CRM auch in den Nachfolgestaaten der
Sowjetunion: Russland, Kasachstan, Ukraine und Weißrussland. Hohe
Infektionsraten gebe es unter anderem aber auch in Kambodscha, Indien,
Brasilien und Peru. Mediziner warnen vor allem Schulabgänger, die in
karitativen Projekten im Ausland mitarbeiten, davor, die Ansteckungsgefahr
zu unterschätzen. Professionelle Entwicklungshelfer werden in der Regel
nach ihrer Rückkehr durchgecheckt, diese Jugendliche oft nicht!
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Günstig
mit Wohnmobil und Wohnwagen nach Großbritannien
P&O
Ferries
bietet günstige Tarife für Reisende, die in diesem Jahr mit dem Wohnmobil
oder dem Wohnwagen nach Großbritannien fahren möchten. Schon ab € 63 je
einfache Fahrt kann man mit einem Wohnmobil inklusive bis zu neun Personen
auf der Strecke Calais-Dover schnell und komfortabel nach England
übersetzen. Die einfache Fahrt für einen Pkw mit Wohnwagen inklusive bis
zu neun Personen ist ab € 119 erhältlich. Alle Schiffe sind mit Bars,
Restaurants, einer exklusiven Club Lounge und Shopping-Bereichen
ausgestattet. An Wochenenden freie Fahrt für Wohnwagen nach Hull. Für
Reisen nach Nordengland, Schottland oder Wales bietet P&O Ferries
Nachtabfahrten im Kreuzfahrt-Stil mit Luxusfähren von Rotterdam oder
Zeebrügge nach Hull mit musikalischer Live-Unterhaltung, Kinos, Kasinos, à
la Carte-Cuisine und komfortablen Kabinen. Besonders günstig ist die
Überfahrt auf den Routen Zeebrügge-Hull und Rotterdam-Hull an Wochenenden:
samstags und sonntags befördert P&O Ferries Wohnwagen auf beiden
Strecken kostenlos. Für mehr Infos
hier
klicken!
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Im
Ausland drohen hohe Bußgelder
Teurer als
erwartet kann eine Auslandsreise werden, wenn Autofahrer im Ausland mit
dem dort geltenden Recht in Konflikt geraten. Autofahrer zum
Beispiel, die in 18 Ländern vergessen, während der Fahrt tagsüber die
Scheinwerfer einzuschalten, müssen mit empfindlichen Geldstrafen
rechnen.
Bbei
Verstößen gegen gesetzlich festgelegte Geschwindigkeitsbegrenzungen
zahlen Temposünder zum Beispiel in Norwegen mindestens ein
Bußgeld von 390 Euro, wenn sie 20 Stundenkilometer zu schnell waren. In
Spanien werden sie in solchen Fällen mit bis zu 300 Euro zur Kasse
gebeten.
Auch
andere Verkehrsdelikte können die Urlaubskasse arg strapazieren. Wer etwa
in Griechenland ein Überholverbot missachtet, riskiert laut ADAC ein
Bußgeld von bis zu 355 Euro. Noch schlimmere Folgen kann es haben,
wenn Autofahrer die im Ausland gültigen Promillegrenzen – sie liegen etwa
in Kroatien, Tschechien und Ungarn bei 0,0 –
überschreiten.
In den
meisten europäischen Ländern gilt wie in Deutschland inzwischen die
0,5-Promille-Grenze. Wer in Großbritannien unterwegs ist, darf zwar 0,8
Promille Alkohol im Blut haben, doch kann ein Überschreiten dieser Grenze
mit bis zu 7200 Euro Bußgeld geahndet werden.
Wer etwa
in Österreich, Belgien oder Spanien nach einem Unfall oder einer Panne
keine Warnweste trägt, zahlt immerhin bis zu 120 Euro.

Im
Wohnmobil unterwegs nicht schlafen
Wohnmobil-Insassen
unterwegs nicht schlafen legen, auch wenn die Fahrt noch so lang ist,.
Dies berichtet der ADAC in seiner Mitgliederzeitschrift
"Motorwelt".
Weil
Schlafen im fahrenden Wohnmobil im Fall eines Zusammenstoßes oder
eines scharfen Bremsmanövers lebensgefährlich sein kann, droht ein
Verwarnungsgeld. Erwachsene, die bei einer Kontrolle erwischt werden,
müssen 30 Euro bezahlen.
Finden die
Beamten ein ungesichert schlafendes Kind vor, bedeutet das für den Fahrer
ein Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg,
mahnt der ADAC.
Schnelle
Schadenregulierung im Web
Im
neuen
Service-Center
der Autoversicherer erhalten Autofahrer
wichtige Informationen zur Schadenregulierung nach Unfällen im In- und
Ausland. Die Website des
Zentralrufs der
Autoversicherer bietet viele nützliche Tipps und Downloads, wie z. B. den
EU-Unfallbericht für die nächste Urlaubsreise und praktische Checklisten
für das richtige Verhalten am Unfallort.
Nach dem
ersten Schreck bei einem Autounfall ist die unkomplizierte
Schadenregulierung oft das wichtigste Anliegen der Unfallbeteiligten.
Deshalb gibt es unter
Zentralruf die
Möglichkeit, die Anfrage zur gegnerischen Versicherung direkt online zu
stellen. Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt auch telefonisch
unter 0180 - 25 0 26 (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz) rund um
die Uhr und an 365 Tagen im Jahr die gegnerische
Versicherung.
Im
Infocenter können verschiedene Formulare und Broschüren rund um die Themen
Auto, Panne und Unfall kostenfrei bestellt werden, für Fahrlehrer stehen
kostenlose Informationsmaterialien für den Unterricht zur Verfügung. Das
neue Service-Center vereint Dienste der Autoversicherer Neben dem
Zentralruf ist auch der
Notruf der
Autoversicherer präsent, der die Notrufsäulen an deutschen Autobahnen,
Bundes- und Landstraßen sowie den kostenlosen Handy-Notruf 0800 NOTFON D
(0800 - 668366 3) betreut. Mit der praktischen SMS-Funktion wird nach
Angabe der eigenen Handynummer die Nummer des Handy-Notrufs 0800 NOTFON D
kostenlos direkt aufs eigene Handy geschickt. So ist 0800 NOTFON D im
Notfall immer dabei.
Im
Typklassenverzeichnis
der Autoversicherer kann nachgeschaut
werden, in welche Typklasse der Kraftfahrzeughaftpflicht- und der
Fahrzeugversicherung das Fahrzeug eingestuft wird. >>
Zentralruf
HINWEIS:
Die Preise und Tarife einzelner Produkte und Anbieter koennen sich in
seltenen Faellen und saisonbedingt zwischen den Aktualisierungsphasen der
Messe-Portalseiten aendern. Den aktuellen und damit verbindlichen Preis
oder Tarif finden Sie im jeweiligen Online-Shop nach Anklicken des Links
oder Banners.

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